Wann wird Umsatzsteuer abgezogen und wann Einkommensteuer?
Hallo, es geht um eine Aufgabe in der Kostenleistungsrechnung.
Hab ich das erstmal richtig verstanden:
Umsatzsteuer wird auf den Umsatz eines Gewesen gezahlt (= MwSt) und Einkommensteuer auf das Einkommen. Spricht ja soweit für sich...
Als Einkommen bezeichnet man bei einer betrieblichen Tätigkeit den Gewinn (= Einnahmen minus Ausgaben) abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen.
Umsatz sind die Einnahmen eines Unternehmens, die den Kunden in Rechnung gestellt werden.
Wenn nun ein Dienstleistungsbetrieb im Jahr 80.000 € Einnahmen aus Dienstleistungen erhält und 30.000 € Kosten für Miete, Löhne, Kfz., etc., ist dann der Gewinn 50.000 oder die Einkünfte? Ich ziehe ja die 19% MwSt von den 80.000 ab, aber die rund 30% EkSt werden die nun von 80.000 -19% abgezogen oder von 80.000-30.000? Oder von 80.000 - 19% - 30.000? Sorry aber hab diverse Einträge durch gelesen und bin nun vollkommen durcheinander... :- / Danke.
2 Antworten
abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen.
Nein!
Der Gewinn steht vorher fest. Sonderausgaben und aB werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.
ist dann der Gewinn 50.000 oder die Einkünfte?
Der Gewinn ist das Betriebsergebnis aus Umsatz - Kosten.
Ob das 50.000,- € sind ist fraglich, denn du musst vorher eingenommene Umsatzsteuer und ausgelegte Vorsteuer gegeneinander stellen.
Ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer ist eine Betriebsausgabe, genau wie erstattete Vorsteuer eine Einnahme ist.
Der Umsatz ist 80.000,- € inkl. USt.
Ok, von Vorsteuer stand da nichts. Also 80.000 - USt - 30.000 = Einkommen - EkSt = Gewinn?
USt oder MwSt wird von den Einnahmen abgezogen. Wenn der Umsatz also inkl. MwSt ist wäre das also 80.000 EUR - 19%. Das sind dann die Netto-Einnahmen (67.227 EUR). Von diesen Netto-Einnahmen ziehst du dann die Ausgaben ab (ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Ausgaben netto - also ohne MwSt - sind): Dann bleiben 37.227 EUR Gewinn.
Das ist dann der Betrag, der die Grundlage für die Einkommensteuer ist. Wenn es um Einkommensteuer geht, muss es sich aber auch um eine Personengesellschaft handeln - bei einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH etc) wäre es Körperschaftssteuer.
Kein Problem - bei Fragen einfach melden.
Wichtig ist, immer zu schauen, ob die Beträge (Umsatz und Ausgaben) brutto oder netto sind, dass man nichts falsches miteinander vermischt.
Wäre folgende Rechnung dann richtig?
Vorausgesetzt es wurde keine Vorsteuer erhalten:
80.000 -
USt - 30.000 = Einkommen - EkSt = Gewinn?
Du musst das schon getrennt sehen. Unternehmen ist Unternehmen und Einkommen ist dein Privat"vergnügen".
So wird ein Schuh daraus: 80.000 - USt - 30.000 = Gewinn. Diesen Gewinn musst du dann noch mit Gewerbesteuer versteuern, sofern er höher ist als der Freibetrag.
Der Gewinn ist aber auch dein Einkommen - entweder ganz oder wenn es mehrere Gesellschafter gibt anteilig (bei einer Personengesellschaft). Diese Summe musst du dann mit deiner Steuererklärung noch der Einkommensteuer unterziehen.
Super, danke. Jetzt hast du Licht in die Sache gebracht ;)
Achso, es ging glaub ich um eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung. Glaub ich...
Auf jeden Fall hast du mir schonmal weiter geholfen.
Vielen Dank dafür.