wann wird arbeitslosengeld neu berechnet?

4 Antworten

eine Neuberechnung des Alg findet erst statt, wenn ein neuer Anspruch entstanden ist. Also nachdem wieder 360 Tage versicherungspflichtig gearbeitet wurde.

Nach einer kurzzeitigen Beschäftigung lebt der alte Restanspruch in der selben Höhe wieder auf. Bei Eigenkündigung wird aber auch dann eine Sperrzeit von 12 Wochen geprüft.

Hmmm... Gute Frage...

Bei mir wars mal so: Nach meiner Ausbildung war ich 2 Wochen arbeitslos... Hab da dummerweise ALG erhalten... (wusst ja nicht, dass ich gleich wieder ein Job bekomm) War logischerweise nicht so viel...

Dann hab ich gearbeitet.. wurde gekündigt... hatte 11 Monate voll (logischerweise viel mehr lohn). Mir ist dann fast die Kinnlade runtergefallen, als es hieß: Weniger als 12 Monate am Stück! Kein Anspruch auf Neuberechnung!

So, eigentlich solltest du dann auch dein altes ALG erhalten. Da dein neues aber weniger wär, gibts da sicher ne Ausnahme :P

Aber: Wenn DU kündigst, hast du vermutlich 3 Monate ne Sperre und bekommst kein Geld. aufpassen!

@Shiny Shadow

Der Begriff "Neuberechnung" in deinem Post irritiert. Es ist kein Anspruch auf Neuberechnung, sondern es ist kein neuer Anspruch entstanden, (der alte Anspruch aus der Lehrzeit ist ja schon einmal für eine Berechnung verwendet worden), also fangen deine zwei Jahre, die betrachtet werden, dadurch erneut an und dann kommen eben nur 11 Monate zustande.

Dein Glück: du hattest sicherlich Restanspruch aus dem ersten Mal ALG I, das lebt dann wieder auf - auch in der alten Höhe.

Es gibt aber noch eine ganz andere Regelung: Wenn du einen neuen Anspruch hast und du hast innerhalb der letzten 2 Jahre vor dem neuen Anspruch  ALG I bezogen, welches höher war als der jetzige Anspruch, dann wird das neue ALG I in der alten Höhe gezahlt.

Ich hatte in 2012 einen Anspruch auf 1400,- € ALG I, der war dann ausgelaufen, in der Zeit bis Anfang 2014  knappe 22 Monate gearbeitet, dadurch wieder ein neuer Anspruch, also rechnerisch auf der Basis des "neuen" Gehaltes aus den 22 Monaten nur etwa 750 €. Ich habe (da innerhalb von 2 Jahren) dann das neue ALG I ebenfalls in der Höhe von 1400€ bekommen.

Wenn das "alte" ALG I allerdings niedriger war, dann wird man das höhere als Rechnungsgrundlage nehmen, immer vorausgesetzt, es gibt einen neuen Anspruch und nicht nur Restanspruch . 

@EstherNele

Okay... Danke für die Erklärung. Genau so hat mir das die Sachbearbeiterin aber gesagt, mit dem "Kein Anspruch auf Neuberechnung". Ich kapier nur nicht, wieso ich da keinen neuen Anspruch hatte... Das konnt mir die Dame auch nicht erklären. Sie meinte, "Es ist eben so". Ich war ja 11 Monate als vollwärtige Angestellte beschäftigt.... Mein "altes" ALG1 betrug ca. 440€ / Monat... yey... Weniger als meine Fixausgaben im Monat!! Beim neuen wär ich rein rechnerisch natürlich viel besser weg gekommen... (Über 1000€).

Ich wurde dann mit dem Argument vertröstet, ich könne ja wieder bei meinen Eltern einziehen und das Auto verkaufen :P

Hab dann glücklicherweise aber an meinem ersten Tag als Arbeitslose nen neuen Job "ab sofort" gefunden und musste meine Anträge niemals unterschrieben abgeben ;)

Du hast ja noch einen Restanspruch aus dem letzten Mal Arbeitslosigkeit, also wird der Anspruch wieder aufleben, auch in der alten Höhe.
Da deine drei Monate beim neuen AG  keinen neuen Anspruch auf ALG I bedingen, bleibt es bei der alten Höhe der Leistung.

Hallo :-)

Auf deine Fragen kann dir die Bundesagentur für Arbeit fachkompetente weiterhelfen.

Es ist jedoch ein erheblicher Unterschied, ob du gekündigt wurdest oder selbst gekündigt hast.

Viele Grüße :)