wann wird das verkehrsamt einen drogen test fordern?
Hallo
ich bin 17 und wurde letztes Jahr August oder im September mit ein paar freunden mit Drogen erwischt ich hatte etwas Cannabis und 4 Extasy Tabletten bei mir. Ich hab eine Anzeige bekommen und dann hatte ich einen gelbe karte tag weil es mein erstes vergehen war das lief dann so ab, das die Staatsanwältin zur Polizei Station kam . Da die Tabletten nicht für mich waren und mir auch kein verkauf nachgewiesen werden konnte wurde ich nur für das Cannabis "bestraft" ich musste 12 stunden zur Drogenberatung danach wurde meine anzeige zurück gezogen.Als ich die Staatsanwältin fragte ob es was mit dem Führerschein jetzt zutun hat meinte sie nein aber der Typ bei der Drogenhilfe meinte das die aufjedenfall einen test machen wegen dem Extasy. Im Internet finde ich nichts dazu ob ich einen test ablegen muss vor meiner theo. Prüfung oder nicht.
ich habe vor kurzem Aufgehört und werde auch erstmal dabei bleiben aber ich würde es gerne wissen weil ich bis zur Prüfung nicht clean sein werde und ich dann warten muss.
Wenn mir einer helfen könnte wäre das echt eine Erleichterung.
3 Antworten
Du musst den Test nicht vor deiner theoretischen Prüfung machen - auch nicht vor deiner praktischen Prüfung. Du bist zu nichts gezwungen, du kannst noch alles ganz normal machen wie du möchtest. Das StVA fordert dich irgendwann einfach zu einem ärztlichen Gutachten, einer medizinisch-psychologischer Untersuchung, oder einem regelmäßigem Drogenscreening auf.
Du könntest Glück haben und gar nichts passiert, da du noch keinen Führerschein hast. Aber wenn du bereits den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis beim Bürgerbüro gestellt hast, dann sieht es schlecht aus. Aber da du noch vor deiner theoretischen Prüfung bist, hast du höchstwahrscheinlich Schwein gehabt.
Das StVA registriert normalerweise keine Delikte von Jugendlichen, die nicht beim StVA gemeldet sind.
Das glaubst aber auch nur Du:
Die Polizei erstattet Anzeige und registriert den Tatbestand im Computer. Damit ist man als Betäubungsmittelkonsument gespeichert. Nur der Staatsanwalt kann das Ermittlungsverfahren einstellen (Eine Anzeige zurückziehen wird wohl nicht möglich sein meiner Meinung nach, ich vermute die Staatsanwältin hat das Ermittlungsverfahren eingestellt gegen Auflage, in diesem Fall eine Drogenberatung). Dies ist beim ersten Mal häufig der Fall. Dann ist es allerdings oft verbunden mit Auflagen, z. B. Leisten von Sozialstunden oder der Besuch eines Drogenpräventionskurses.
Damit wäre der strafrechtliche Teil erledigt und wir kommen zum Verwaltungsrechtlichen Teil:
Eine Kopie der Anzeige geht an das Jugendamt. Die dortigen Mitarbeiter werden sich in der Regel mit den Eltern in Verbindung setzen.Die Eltern werden informiert. Auch die Straßenverkehrsbehörde bekommt eine Ablichtung der Anzeige. Diese kann bei Betäubungsmittelkonsum die Zulassung zum Führerschein verweigern oder den Führerschein entziehen.
Ergo ist er dort sehr wohl gespeichert und als mutmaßlicher Drogenkonsument bekannt.
Quelle: http://www.kmdd.de/infopool-strafrechtliche-folgen.htm; Anmerkungen von mir dazu in kursiv
Oh, dann nehm ich alles zurück! Danke für die Aufklärung :)
Ich habe den antrag noch nich gestellt ers die kommende woche werde ich meine sachen los schicken ich warte ab und hoffe nichts kommt.
Danke fuer deine antwort.
Extasy = harte Drogen. Die Polizei muss Tatsachen, die Eignungszweifel zum Führen eines Fahrzeuges begründen auf jeden Fall der Führerscheinstelle melden. Dazu zählt sowohl der Besitz von Marihuana als auch der Fund der 4 Extasypillen. Und nachdem die zu den harten Dogen zählen (da reicht dass sie bei Dir gefunden wurden, ein nachgewiesener Konsum ist nicht notwendig) wird die Führerscheinstelle AUF JEDEN FALL bevor Du Deinen Führerschein bekommst eine MPU anordnen. Die Drogentests werden dann aber nicht vpn der Polizei angeordnet nachträglich, die musst "Du freiwillig" machen lassen, übrigens auf Deine Kosten. Wird ein teurer Spass, herzlichen Glückwunsch!
Ich möchte noch folgendes ergänzen: Du braucht Dir keine Sorgen machen dass Du bis zur Prüfung nicht clean bist weil diese noch in weiter Ferne liegt. Ich schätze 12 Monate Abstinenznachweise erst und dann wie gesagt MPU. Du hast also noch Zeit^^
Du brauchst noch Zeit deine Abstinenz auch zu leben bevor die dich ans Steuer lassen :-) (Vor allem wenn Du erst vor kurzen den Konsum eingestellt hast). Und das ist auch gut so!
Spot1978
Ich hatte vor in 2 monaten meine Prüfung zu machen clean bin ich in ca 3 wenn ich wirklich einen test ablegen muss dann nur einen das wurde mir ja schon mitgeteilt bei einem freund von mir ist es genauso nur das er mehrmals mit cannabis erwischt wurde.
Danke fuer eure hilfe jetzt bin ich etwas schlauer was das alles angeht.
Ein Ärztliches Gutachten ist das mindeste mit was Du rechnen musst. Und ich würde an Deiner Stelle abwarten bis du wirklich clean bist. Wenn das ÄG kommt und Du es nicht bist folgt MPU und 6-12 Monate Abstinenznachweise.
Er beantragt irgendwann den Führerschein, dann kommt die MPU vorher so sicher wie das Amen in der Kirche.. ausser er wartet 15 Jahre bis das aus seiner Akte gelöscht wurde.