Wann wäre mein letzter Arbeitstag wenn ich zum 31.05.17 kündige und meinen Urlaub von 5 Tagen bei einer 3 Tage Woche in Anspruch nehmen möchte?
Ich kann es irgendwie überhaupt nicht plausibel ausrechnen, wann mein tatsächlicher letzter Arbeitstag wäre. Dazwischen ist auch noch der 25.05. ein Feiertag und die letzte Mai Woche hat nur drei Tage. Ich hoffe hier findet sich jemand der mir meine Frage beantworten kann :) Frohe Ostern an alle!
Geht um diesen Satz in der Kündigung:
..Zeitgleich beantrage ich hiermit die verbleibenden 5 Tage meines Jahresurlaubes, wodurch sich der ??.05.17 als mein letzter Arbeitstag ergibt...
2 Antworten
Der 24. Mai.
Du hast eine 3-Tage-Woche. 5 (Werk)tage Urlaub, das entspricht eine Woche.
3 Arbeitstage in der Woche, also eine Woche Urlaub. 24 Mai
Die 5 Urlaubstage beziehen sich auf Vollzeit, musst Du also in TZ umrechnen
Danke! Das ist immer unterschiedlich. Kernarbeitszeiten sind laut Vertrag aber tatsächlich Fr-So. Aber wie kommst du dann auf den 21. Mai? auf welche Tage hast du die 5 Tage verteilt? Im Grunde müsste ich doch bei eine 5 Tage Woche drei Tage minus rechnen oder nicht?
Richtig, wenn Du jedoch immer von Fr bis So arbeitest, so hast Du dann von 22. bis 24. (Mo-Mi) eh frei. und 26.-28. Deine "3" Tage Urlaub.
Buchhaltungstechnisch wirds jedoch dann sowieso so gerechnet.
Vollzeit 5-Tage-Woche: 165 Std. (z.B.)
Soll-teilzeit 3-Tage: 99 Std.
Urlaubsanspruch: 165/21*5, davon 3/5 = 23,5 Std.
Müsstest Du also arbeiten im Mai 75,5 Stunden
Super, danke. Ich habe ja 5 Tage Urlaub, das heißt der letzte Tag wäre der 19.05.?
Wenn da Deine 75,5 Std voll sind.
hmm ok Danke!
Die 5 Tage beziehen sich auf Teilzeit. 12 Tage Jahresurlaub. Bei Kündigung zum Mai, sind es 5 Tage. Ändert sich hierdurch deine Rechnung? Danke im Voraus!
JA; dann siehts anders aus. dann sinds tatsächlich 5 von DEINEN Arbeitstagen weniger,
also immer Fr- So, letzter Arbeitstag 19. Mai
Vielen Dank!
Wenn der Arbeitgeber es verlangt, dann arbeitest Du bis zum 31.5. und bekommst den Resturlaub ausgezahlt
Irrtum: Der Arbeitgeber MUSS den Urlaub in Freizeit gewähren, wenn dies zeitlich möglich ist. Das ist gesetzlich geregelt.
Anders ist es, wenn sich beide einig sind, dann ist das Gesetz "egal"
Anders auch, wenn es aus anderen Gründen nicht geht, wie mehr Urlaubsanspruch als Kündigungsfrist, oder aus Krankheitsgründen
So ein Schmarrn. Wenn der AG es für erforderlich hält, dann arbeitet der bis zum Schluß ! Dann ist es ggf. zeitlich nicht möglich, dem AN Urlaub zu gewähren !
Da stehts doch:
Unter Umständen benötigt der Arbeitgeber nach einer Kündigung die Dienste des Angestellten während der verbleibenden Arbeitstage und möchte ihm deshalb den Urlaub ganz oder teilweise auszahlen.
Dazu bedarf es keiner Vereinbarung, sondern die Erfordernis des Betriebes !
So ein Schmarrn.
Was soll an der Aussage
Der Arbeitgeber MUSS den Urlaub in Freizeit gewähren, wenn dies zeitlich möglich ist. Das ist gesetzlich geregelt.
von AnnaStark ein "Schmarrn" sein??
Sie ist selbstverständlich richtig, im Gegensatz zur Aussage Deiner Antwort - denn alleine darauf, dass der Arbeitgeber die Weiterarbeit "verlangt" kommt es überhaupt nicht an, sondern ausschließlich darauf, dass Urlaub aus persönlichen oder dringenden (!!!) betrieblichen Gründen nicht genommen werden kann!
Ohweia Familiengerd, die dringenden, betrieblichen Gründe sind doch Realität, oder willst Du nur §-reiten ?
Es hat nichts mit Paragraphenreiterei zu tun, wenn zunächst einmal und grundsätzlich die rechtliche Situation beschreiben und geklärt wird!
Denn nur die kann Ausgangspunkt für die Überlegungen zu einem eigenen Handeln sein - darauf bestehen oder sich "pragmatisch" (je nach der konkreten Situation) verhalten.
Um zu wissen, welche Recht ein Arbeitnehmer neben seinen Pflichten auch hat, muss er überhaupt erst einmal seine Rechte - also auch das, was im Gesetz steht - kennen!!!
Wie er sich bei Kenntnis seiner Rechte in der konkreten Situation dann verhält, ist noch eine andere Frage!
Es ist aber ziemlich ätzend, wenn auch die Beschreibung der rechtlichen Lage von so vielen Usern mit dem gedankenlosen und platten Begriff der "Paragraphenreiterei" als Totschlagargument reagiert wird!!!
Ergänzung: Wenn Du Deine 3 Tage immer an festen Wochentagen hast, kann dies anders sein.
Beispiel: Du arbeitst immer Freitag bis Sonntag, dann wäre Dein letzter Tag der 21. Mai.