Wann wäre mein letzter Arbeitstag wenn ich zum 31.05.17 kündige und meinen Urlaub von 5 Tagen bei einer 3 Tage Woche in Anspruch nehmen möchte?

2 Antworten

Der 24. Mai.

Du hast eine 3-Tage-Woche. 5 (Werk)tage Urlaub, das entspricht eine Woche.

3 Arbeitstage in der Woche, also eine Woche Urlaub. 24 Mai

Die 5 Urlaubstage beziehen sich auf Vollzeit, musst Du also in TZ umrechnen


AnnaStark  17.04.2017, 15:48

Ergänzung: Wenn Du Deine 3 Tage immer an festen Wochentagen hast, kann dies anders sein.

Beispiel: Du arbeitst immer Freitag bis Sonntag, dann wäre Dein letzter Tag der 21. Mai.

Meandros 
Fragesteller
 17.04.2017, 15:53
@AnnaStark

Danke! Das ist immer unterschiedlich. Kernarbeitszeiten sind laut Vertrag aber tatsächlich Fr-So. Aber wie kommst du dann auf den 21. Mai? auf welche Tage hast du die 5 Tage verteilt? Im Grunde müsste ich doch bei eine 5 Tage Woche drei Tage minus rechnen oder nicht? 


AnnaStark  17.04.2017, 16:08
@Meandros

Richtig, wenn Du jedoch immer von Fr bis So arbeitest, so hast Du dann von 22. bis 24. (Mo-Mi) eh frei. und 26.-28. Deine "3" Tage Urlaub.

Buchhaltungstechnisch wirds jedoch dann sowieso so gerechnet.

Vollzeit 5-Tage-Woche: 165 Std. (z.B.)

Soll-teilzeit 3-Tage: 99 Std.

Urlaubsanspruch: 165/21*5, davon 3/5 = 23,5 Std.

Müsstest Du also arbeiten im Mai 75,5 Stunden

Meandros 
Fragesteller
 17.04.2017, 16:11
@AnnaStark

Super, danke. Ich habe ja 5 Tage Urlaub, das heißt der letzte Tag wäre der 19.05.?

AnnaStark  17.04.2017, 16:14
@Meandros

Wenn da Deine 75,5 Std voll sind.

Meandros 
Fragesteller
 17.04.2017, 16:30
@AnnaStark

hmm ok Danke! 

Meandros 
Fragesteller
 17.04.2017, 16:34

Die 5 Tage beziehen sich auf Teilzeit. 12 Tage Jahresurlaub. Bei Kündigung zum Mai, sind es 5 Tage. Ändert sich hierdurch deine Rechnung? Danke im Voraus!

AnnaStark  17.04.2017, 16:35
@Meandros

JA; dann siehts anders aus. dann sinds tatsächlich 5 von DEINEN Arbeitstagen weniger,

also immer Fr- So, letzter Arbeitstag 19. Mai

Meandros 
Fragesteller
 17.04.2017, 16:38
@AnnaStark

Vielen Dank! 

Wenn der Arbeitgeber es verlangt, dann arbeitest Du bis zum 31.5. und bekommst den Resturlaub ausgezahlt

AnnaStark  17.04.2017, 15:50

Irrtum:  Der Arbeitgeber MUSS den Urlaub in Freizeit gewähren, wenn dies zeitlich möglich ist. Das ist gesetzlich geregelt.

Anders ist es, wenn sich beide einig sind, dann ist das Gesetz "egal"

Anders auch, wenn es aus anderen Gründen nicht geht, wie mehr Urlaubsanspruch als Kündigungsfrist, oder aus Krankheitsgründen

Lumpazi77  17.04.2017, 16:03
@AnnaStark

So ein Schmarrn. Wenn der AG es für erforderlich hält, dann arbeitet der bis zum Schluß ! Dann ist es ggf. zeitlich nicht möglich, dem AN Urlaub zu gewähren !

Lumpazi77  17.04.2017, 16:23
@AnnaStark

Da stehts doch: 

Unter Umständen benötigt der Arbeit­geber nach einer Kündigung die Dienste des Angestellten während der verblei­benden Arbeitstage und möchte ihm deshalb den Urlaub ganz oder teilweise auszahlen. 

Dazu bedarf es keiner Vereinbarung, sondern die Erfordernis des Betriebes !

Familiengerd  17.04.2017, 20:50
@Lumpazi77

So ein Schmarrn.

Was soll an der Aussage

Der Arbeitgeber MUSS den Urlaub in Freizeit gewähren, wenn dies zeitlich möglich ist. Das ist gesetzlich geregelt.

von AnnaStark ein "Schmarrn" sein??

Sie ist selbstverständlich richtig, im Gegensatz zur Aussage Deiner Antwort - denn alleine darauf, dass der Arbeitgeber die Weiterarbeit "verlangt" kommt es überhaupt nicht an, sondern ausschließlich darauf, dass Urlaub aus persönlichen oder dringenden (!!!) betrieblichen Gründen nicht genommen werden kann!

Lumpazi77  17.04.2017, 22:42
@Familiengerd

Ohweia Familiengerd, die dringenden, betrieblichen Gründe sind doch Realität, oder willst Du nur §-reiten ?

Familiengerd  17.04.2017, 22:50
@Lumpazi77

Es hat nichts mit Paragraphenreiterei zu tun, wenn zunächst einmal und grundsätzlich die rechtliche Situation beschreiben und geklärt wird!

Denn nur die kann Ausgangspunkt für die Überlegungen zu einem eigenen Handeln sein - darauf bestehen oder sich "pragmatisch" (je nach der konkreten Situation) verhalten.

Um zu wissen, welche Recht ein Arbeitnehmer neben seinen Pflichten auch hat, muss er überhaupt erst einmal seine Rechte - also auch das, was im Gesetz steht - kennen!!!

Wie er sich bei Kenntnis seiner Rechte in der konkreten Situation dann verhält, ist noch eine andere Frage!

Es ist aber ziemlich ätzend, wenn auch die Beschreibung der rechtlichen Lage von so vielen Usern mit dem gedankenlosen und platten Begriff der "Paragraphenreiterei" als Totschlagargument reagiert wird!!!