Wann verlangt ein Familiengericht ein Verkehrswertgutachten?
Eine Mutter kauft treuhänderisch für ihren minderjährigen Sohn eine kleine Immobilie von einem Privatmann. Der notarielle Kaufvertrag sieht vor, dass die Kaufsumme erst fällig ist, wenn die Zustimmung des Familiengerichts vorliegt. Nach zweieinhalb Monaten erklärt das Familiengericht, dass für eine Entscheidung ein Verkehrwertgutachten beizubringen ist. Auf welcher Rechtsgrundlage steht diese Forderung? Wer beantragt dieses Gutachten? Wer bezahlt es?
2 Antworten
das Gutachten muss der Käufer in Auftrag geben und auch bezahlen. Evtl auch der Verkäufer. Das Familiengericht handelt im Sinne des Minderjährigen und möchte nicht das eine überteuerte oder sonstige Sprobleme machende Immobilie dem Kind "aufgehalst " wird.
da die Mutter ser rechtliche Vor,und idt und dieses Geschäft eben auf ihr Kind abwickeln will muss sie auch dazu beitragen das dem Familiengericht alle Unterlagen um das zu entscheiden zur Verfügung stehen
die käufer müssen es bezahlen
das gutachten kommt, wie gesagt, von einem gutachter
richter verdingen gerne gutachter, da sie ja selber nicht über alle bereiche bescheid wissen
also nehmen sie einen gutachter und urteilen dann danach, was der sagt
ist ganz normal, hast du bei fast jedem prozess
du klagst zb, dass die dämpfe auf deiner arbeit dich krank machen
da kommt dann auch ein gutachter und begutachtet das, ob das so sein kann
ist hier das gleiche
ja, es geht darum, ob das geschäft für das kind nicht schwer nachteilig ist
weiß der richter ja nicht, ob der kaufpreis dem wert entspricht