Wann verlangt ein Familiengericht ein Verkehrswertgutachten?

2 Antworten

das Gutachten muss der Käufer in Auftrag geben und auch bezahlen. Evtl auch der Verkäufer. Das Familiengericht handelt im Sinne des Minderjährigen und möchte nicht das eine überteuerte oder sonstige Sprobleme machende Immobilie dem Kind "aufgehalst " wird.

da die Mutter ser rechtliche Vor,und idt und dieses Geschäft eben auf ihr Kind abwickeln will muss sie auch dazu beitragen das dem Familiengericht alle Unterlagen um das zu entscheiden zur Verfügung stehen

die käufer müssen es bezahlen

das gutachten kommt, wie gesagt, von einem gutachter

richter verdingen gerne gutachter, da sie ja selber nicht über alle bereiche bescheid wissen

also nehmen sie einen gutachter und urteilen dann danach, was der sagt

ist ganz normal, hast du bei fast jedem prozess

du klagst zb, dass die dämpfe auf deiner arbeit dich krank machen

da kommt dann auch ein gutachter und begutachtet das, ob das so sein kann

ist hier das gleiche

ja, es geht darum, ob das geschäft für das kind nicht schwer nachteilig ist

weiß der richter ja nicht, ob der kaufpreis dem wert entspricht