Wann verjahährt ein Haftbefehl?

4 Antworten

Vielleicht hilft Dir das weiter:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/verjaehrung-im-strafrecht-strafverfolgungsverjaehrung_030037.html

Strafgesetzbuch (StGB) § 79 Verjährungsfrist

(1) Eine rechtskräftig verhängte Strafe oder Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden.

(2) Die Vollstreckung von lebenslangen Freiheitsstrafen verjährt nicht.

(3) Die Verjährungsfrist beträgt

1.fünfundzwanzig Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren,

2.zwanzig Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren,

3.zehn Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren,

4.fünf Jahre bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und bei Geldstrafe von mehr als dreißig Tagessätzen,

5.drei Jahre bei Geldstrafe bis zu dreißig Tagessätzen.

Woher ich das weiß:Recherche

Überflüssig , denn es geht um 180 TAGE !

Dazu fehlt die Angabe : fünf Jahre bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

@Kuestenflieger

Lesen hilft. siehe Nr. 4

Ich habe den § 79 StGB nicht verfasst. :o)

Ein Haftbefehl verjährt nicht. Irgendwann kommt er in eine Kontrolle und dann geht er ab.

Die Tat und die Strafverfolgung verjähren aber. Ebenso die Strafvollstreckung. Und danach wird niemand mehr einen Haftbefehl aufrechterhalten.

@Bitterkraut

Es ist davon auszugehen dass der Betroffene bereits ein Vollstreckungsverfahren durchlaufen hat. Dann kann er alle drei Jahre zu einer neuen Vermögensauskunft eingeladen werden und der GV hat die Möglichkeit wenn er sich weigert einen weiteren Haftbefehl zu erlassen.

@extrapilot358

180 Tage haft klingt nach Urteil, Strafhaft.

In deinem Fall denke ich, muß der Gläubiger den Haftbefehl immer wieder neu beantragen, der bleibt doch nicht ewig aufrecht?

@Bitterkraut

Geschrieben wurde wegen Schwarzfahren. Es können 180 Tagessätze sein.

@extrapilot358

Das meine ich ja. Das verährt irgendwann und damit auch der Haftbefehl.

De GV erläßt übrigens keine Haftbefehl, das tut immer noch ein Gericht. Und er beantragt ihn auch nicht, das muß der Gläubiger machen.

@Bitterkraut

Das macht das Gericht auf Antrag wenn der Schuldner trotz verschiedener Vorladungen beim Gerichtsvollzieher nicht erscheint und sich nicht meldet.

@extrapilot358

Genau, und den Antrag stellt der Gläubiger. Er entscheidet, ob er weitergehen will (er muß ja auch die Kosten auslegen) oder ob er es gut sein läßt.

Fünf Jahre bei einer Geldbuße von mehr als eintausend Euro,

Drei Jahre bei einer Geldbuße bis zu eintausend Euro.

Schlecht rechererchiert. Und 180 Tage haft sind ja keine Geldbuße.