Wann Verjährt Fahren ohne fahrerlaubnis

3 Antworten

Hallo dan1234ro,

die Verjährungsfrist richtet sich nach folgenden Paragraphen:


§ 78 StGB - Verjährungsfrist

(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.

(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.

(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

  1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,

  2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren bedroht sind,

  3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,

  4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,

  5. drei Jahre bei den übrigen Taten.

(4) Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.


Für Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt der von mir fett da gestellte Satz 4.

Allerdings ist es schon ungewöhnlich, dass Du nach einem Jahr nichts wieder von der Polizei / Staatsanwaltschaft gehört hast.

Vielleicht hast Du ja Glück und es kommt auch nichts weiter nach.

Schöne Grüße
TheGrow

Je nachdem ob du aus Deutschland oder Österreich oder woanders her kommst gelten verschiedene Regeln. Für gewöhnlich gibt es eine Frist von 6 Monaten, in denen Bescheide zuzustellen sind. Wenn bis jetzt nichts gekommen ist, solltest du nicht mehr mit etwas rechnen müssen. Erkundige dich mal, wie die Rechtslage bei dir aussieht und warte eventuell noch ab, bis das erste Jahr rum ist.

Dann kannst du ja mal mit dem Schein beginnen, wenn du auf Nummer sicher gehen willst kannst du nach abgelaufener Frist bei der Polizei nachfragen, wie das allgemein so aussieht, oder dann halt auch bei deinem konkreten persönlichen Fall.

Keine Post bekommen hört sich aber schon mal gut an, also brauchst dir wohl nicht so nen Kopf zu machen. Viel Erfolg, und immer brav an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten ;)

Danke für die schnelle Antwort ich wohne in Deutschland und ich weis jetzt nicht so genau wie es hier aussieht wegen der Rechtslage aber nach 1jahr ohne post oder sonstiges könnte doch Eigentlich nichts mehr kommen oder ?

Für gewöhnlich gibt es eine Frist von 6 Monaten, in denen Bescheide zuzustellen sind.

Falsch. Hier geht es nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Die Vollstreckungsverjährung beträgt mindestens drei Jahre (vgl. §79 StGB).

Vielleicht hast du die Post übersehen und das Verfahren würde eingestellt. Ein Jahr wäre schon ziemlich lange, um so eine Sache zu bearbeiten. Wenn du mutig bist, gehst du mal zur zuständigen Staatsanwaltschaft und fragst nach. Ist nur peinlich, wenn du dann schlafende Hunde weckst.