Wann verjährt ein vollstreckbarer Titel?
Habe 1994 per Gerichtsurteil einen vollstreckbaren Titel gegen einen ehemaligen Geschäftspartner erhalten. Der erklärte sich daraufhin zahlungsunfähig und hatte bereits aufgrund anderer Schulden zuvor eine eidesstattliche Versicherung abgelegt. Seitdem laufe ich dem Geld hinterher, nicht zuletzt deshalb, weil sich die besagte Person später durch Umzug für mich "in Luft auflöste". Ist mein Anspruch inzwischen verjährt, oder kann ich noch etwas machen?
2 Antworten
Die eidesstattliche Erklärung bezog sich ja nicht auf Deine Forderungen. Deshalb gilt Dein Titel noch. Im Zivilrecht ist die Verjährungsfrist 30 Jahre. Gehe zum Gerichtsvollzieher mit Deinem Titel. Wenn der Vogel in seinem Vollzugsbereich sitzt, treibt er Deine Forderung ein. Ansonsten wird er einen zuständigen Kollegen finden und aktivieren.
Wenn eine EV vorliegt, macht der GV nichts....
Habe gerade gelesen, wenn die EV wegen der Sache abgegeben worden wäre, was passiert dann??