Wann verjährt ein Strafzettel wegen falsch parken?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was hast du denn bekommen ?

Verwarnungsgeld oder Bußgeldbescheid ?

I.d.R. verjährt ein Verwarnungsgeld 3 Monate ab Tattag . bei dir also am 15.11.2017 24 Uhr .

Bei einem Bußgeldbescheid ist es ein klein wenig anders . Zuerst 3 Monate ab Tattag , jedoch unterbricht der Anhörungsbogen der verschickt werden soll die Verjährung und beginnt von vorne zu laufen , wieder 3 Monate .

Bei einem Parkvergehen bekommt man normalerweise ein Verwarnungsgeldangebot . In deinem Fall wäre dieser Verjährt .

Datum des Drucks beachten .

Sollten sie mit deinem Geld versuchen den BER zu finanzieren , also ein Bußgeldbescheid erlassen haben wird zu dem Parkvergehen die gebühr von 28.50 € erhoben .

Damit du nur die Gebühr bezahlen musst , ist es sinnvoll gegen den BGB Einspruch einzulegen mit der Begründung das du nicht der Fahrer warst und nach so langer zeit diesen auch nicht mehr benennen kannst .

Danach hat die Bußgeldbehörde nur die Möglichkeit die Kosten des Verfahrens geltend zu machen . Also die € 28.50 .

 

 

Ich würde deine Antwort gerne als hilfreichste Antwort auszeichnen, aber jedes mal wenn ich drauf drücke passiert nichts.

Tut mir leid, aber danke für deine gute Antwort.

Verjährung von Ordnungswidrigkeiten tritt nach 3 Monaten ein. Die Verjährungsfrist kann aber auch durch interne Vorgänge, von denen du nichts mitbekommst, unterbrochen werden.

Die absolute Verjährung tritt dann nach 2 Jahren ein.

Warte einfach ab, bis oder ob du einen Bußgeldbescheid zugesendet bekommst. Aufgrund eines Knöllchens würde ich nie zahlen.

Ach...der kam ja bei dir. Du musst also zahlen.


Verdammt... Danke für die Antwort.

"Aufgrund eines Knöllchens würde ich nie zahlen."


Jeder wie er oder sie will.


Das Knöllchen ist der kurze Weg für kleine Vergehen. Wenn du ein Knöllchen nicht zahlst, wird automatisch ein Bußgeldverfahren eröffnet. Da zahlst du dann aber nicht nur das Knöllchen ansich, sondern auch noch eine Bearbeitungsgebühr.


Von daher würde ich mir schon überlegen, ob ich das zahle, wenn abzusehen ist, dass ich es am Ende sowieso zahlen muss.

@Traeumer1234

Das ist jetzt nicht richtig

Ein Strafzettel oder Knöllchen ist quasi ein Verwarnungsgeldangebot. Es ist aber nicht vorgerschrieben, dass so ein Knöllchen überhaupt am Auto anzubringen ist. Außerdem kann es verloren gehen.

Deshalb wird eine schriftliche Verwarnung zugesendet, wenn das Verwarnungsgeldangebot nicht angenommen wurde. Da sind noch keine weiteren Gebühren dazugekommen.

Erst mit der Verwarnung kannst du dann im Anhörungsbogen angeben, dass du es nciht warst der falsch geparkt hat oder dass die Verwarnung deiner Meinung nach nicht rechtmäßig war.

Und ich denke, sogar bei der folgenden Antwort (so das Knöllchen tatsächlich berechtigt war) sind immer noch keine weiteren gebühren drauf. Erst danach wird es teurer.

Das kommt drauf an. Falschparken erfolgt meistens mit einem sofortigen Bescheid. Dieser wird vermutlich an der Windschutzscheibe geklebt haben.

Wenn dieser ausgestellt wurde verjährt die Forderung nicht.

Auch wenn jemand den Zettel weggenommen hat und du Ihn nicht erhalten hast ist dies der Fall!

Wenn kein sofortiger Bescheid erfolgt ist sind Strafzettel für falsch Parken und zu schnell Fahren nach 3 Monaten nicht mehr zu bezahlen.

Aber ich sag dir eins: Die haben mehr Rechtsmittel als du ^^ Wenns nicht über 100€ ist würde ich das einfach zahlen ^^

Ja da hast du wohl recht, 15€ ruinieren mich jetzt auch nicht.

Danke für die Antwort.

Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt und kann nicht wirksam über die Windschutzscheibe zugestellt werden.

Diese Praxis wurde den Kommunen schon durch die Verwaltungsgerichte um die Ohren gehauen.

Das wäre zu schön wenn sowas verjährt. 😂

Würde mir viel Geld sparen.

Ich würde die strafe an deiner stelle einzahlen.

Wird,wie du sicher weisst, nur noch teurer.

war mir auch recht sicher, dass ich das noch bezahlen muss. Meine Kollegen haben mich da allerdings sehr verunsichert :D

Danke für die Antwort.

Die Verjärungsfrist bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten beträgt regelmäßig 3 Monate + 14 Tage Postlaufzeit. Daher knapp, aber so grade eben noch drin. Zumal sicherlich verjährungshemmde Maßnahmen wie etwa Fahrerermittlung stattgefunden haben.

14 Tage Postlaufzeit?

Bei Zugangsfiktion sind es 3 Tage!