Wann und wie Wechsel ich die Steuerklasse nach Scheidung?
Ich bin seit gut 2 Wochen rechtskräftig geschieden und muss nun wohl meine Steuerklasse ändern. Bin derzeit 3 und komme nun in 1. Wann und wo muss ich das machen? Gehe ich zum Finanzamt oder mache ich das schriftlich? Mache ich das jetzt oder erst zum neuen Kalenderjahr? Oder geht es sogar automatisch? Bislang konnte es mir keiner 100%ig sagen... hoffe sehr das ich hier eine Antwort finde.
Vielen Dank für die Antworten im voraus ;)
5 Antworten
Du musst die Steuerklasse beim Einwohnermeldeamt ändern lassen. Allerdings muss Dir bewusst sein, dass Du mindestens ab Januar 2016 Steuern nachzahlen musst, weil Du leider die ganze Zeit schon die falsche Steuerklasse hattest. Die Steuerklasse muss nämlich nicht etwa erst nach der Scheidung geändert werden, sondern bereits zum 1. Januar nach der Trennung! War bei Euch die Trennung also z.B. im Jahr 2014, so hättet Ihr beide schon ab dem 1.1.2015 die Steuerklassen ändern müssen! Gib auf Nachfrage vorsichtshalber an, dass der Trennungszeitpunkt irgendwann im Jahre 2015 lag. Dann hättest Du die Steuerklasse zum 1.1.2016 ändern müssen, der Zeitraum der falschen Steuerklasse hält sich dann also noch im Rahmen. Ab Januar wirst Du aber auf jeden Fall rückwirkend in Steuerklasse Eins eingestuft, d.h. Du musst Steuern nachzahlen. Wenn Du für die Nachzahlung erst einmal Geld ansparen willst bzw. musst, kannst Du die Steuerklassenänderung auch noch später anzeigen, z.B. im November oder Dezember. Freilich ist dann der Nachzahlungsbetrag höher, weil dann ja die weiteren Monate bis November oder Dezember weiterhin falsch berechnet werden. Eine Strafe für eine zu späte Steuerklassenänderung gibt es übrigens nicht. Nur die Nachzahlung eben. .
Du kannst im Internet unter z.B. "Gehaltsrechner" oder "Nettolohnberechnung" mehrere Programme finden, in denen Du Dein Bruttoeinkommen und die verschiedenen Steuerklassen eingeben kannst. So kannst Du die Differenz zwischen Steuerklasse Drei und Steuerklasse Eins ermitteln.
Und wann war das Trennungsjahr? Ab dem Jahr danach hast du die steuerklasse 1, nur im Trennungsjahr noch die 3. Wende dich an das Finanzamt, mit der 3 musst du ja eh eine Erklärung machen jedes Jahr, da fällt das sowieso auf.
Errechnen kann man das mit einem BruttoNetto Rechner im Netz.
Trennungsjahr war bis 2015. Ich werde mich auf eine hohe Summe einstellen, die ich zurückzahlen muss. :(
Sehr spät. Hat dir dein Anwalt nichts gesagt.....ich bin zum Finanzamt. Dann bekommt die Gegenseite auch Post betrf. Steuerklasse. Arbeitgeber und Einwohnermeldeamt werden dann automatisch benachrichtigt. Rechnen siehe Internet....Nachzahlung wird kommen....
Beim Ortsamt / Gemeinde. Je länger Du damit wartest je größer wird nachher die Nachzahlung
Hallo,
der Wechsel der Steuerklasse hat bereits zum 01.01. des folgenden Kalenderjahres Jahres nach der Trennung zu erfolgen. Das heißt, wenn die Trennung in 2015 erfolgte, ist die Steuerklasse ab 01.01.2016 des zu wechseln. Auchttps://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/erbrecht-und-steuern
Viele Grüße
vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Gibt es einen Rechner oder so, wo man ausrechnen kann, wieviel man in etwa zurückzahlen muss?