Wann spricht man von Erpressung?

4 Antworten

Was soll dass denn sonst sein, ausser Erpressung?

OK, eventuell wäre das auch Nötigung.

zählt es schon als Erpressung, wenn man jemanden zu einer Handlung XY drängt, die für einen selber einen finanziellen Vorteil liefert

DAS ist so ziemlich die Definition von Erpressung.

Natürlich ist das illegal. Entweder Erpressung oder Nötigung.

Dürfte unter Nötigung fallen, da zwar nicht das Nötigungsmittel, aber der beabsichtigte Zweck (Zwang zum Verkauf) verwerflich ist.

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

Da Auszug aus dem Stgb §253 Das beantwortet deine Frage mit einem dicken fetten JA

Ih hasse das Fehlen einer anständigen Bearbeitungsfunktion auf gt..

Edit: Auf dem zweiten Blick ist mir noch etwas eingefallen.

Die einzige Frage die noch geklärt werden müsste wäre die Frage ob es sich um eine Erpressung oder um eine Nötigung handelt. Dabei müsste vor Gericht geklärt werden ob die Aufforderung zum Verkauf schon als hinreichende unrechte Bereicherung" gilt.Ist aber Beides Illegal, die Tatsache dass das Druckmittel eine ebenfalls illegale Handung des Opfers darstellt ist dabei irrelevant.