Wann sind Gerichtsverhandlungen öffentlich, wann nicht?

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Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich, bis auf Verhandlungen vorm Jugendgericht. Die Öffentlichkeit kann zum Schutz der Intimsphäre des Klägers oder von Zeugen zeitweise ausgeschlossen werden.

Wiki sagt:

die (gesamte) Verhandlung, also nicht nur die Verkündung der Entscheidung, muss grundsätzlich unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen (§ 169 Satz 1 GVG). Dies soll die Kontrolle der gerichtlichen Tätigkeit durch die Öffentlichkeit gewährleisten und Geheimverfahren und willkürliche Verfahrensweisen verhindern. Ausnahme: Ausschluss der Öffentlichkeit etwa zum Schutz von Jugendlichen, im überwiegenden Interesse von Beteiligten

Außerdem sind Familiensachen ( z.B. Scheidungsverfahren ) nicht öffentlich.

Manchmal kann die Öffentlichkeit auch zeitweise ausgeschlossen werden. Das entscheidet der Richter dann während der Verhandlung.

Gerichtsverhandlungen sind in der Regel öffentlich. Ausnahmen gibt es beim Jugendrecht und durch Zeugenschutzprogramme.

Zu den bereits genannten Gründen kommen alle Verfahren, in welchen Information an Zuhörer gelangen können, welche zur Begehung von Verbrechen, wie z.B. Bombenbau, Giftherstellung, vieles mehr und vergleichbar, behandelt werden.

Na ja meist so wenn keine Gefahr besteht, also bis zu schwerem Raub, nur bei Mord bezweifle ich das.

Mordverhandlungen sind öffentlich und finden vor dem Schwurgericht statt ( 3 hauptamtliche Richter, 2 Schöffen )

@Raimund1

danke Raimund1@