Wann sind 12 Stunden Schichten zulässig?
...ist dies zulässig, wenn darauf zum Beispiel ein längerer Freizeitausgleich von 1-3 Tagen folgt ? Sind solche Schichten überhaupt zulässig ?
3 Antworten
Du wirst hier in GF keine VERNÜNFTIGE Antwort bekommen. Man müßte dazu die genauen Umstände und die für Dich geltenden Verträge und (Betriebs-)Vereinbarungen kennen. Ausserdem bekommst Du hier nur MEINUNGEN, weil die wenigsten Antworter etwas wissen.
Am Besten nimmst Du Kontakt zu Deiner Gewerkschaft auf!
Grundsätzlich: In Deutschland gilt das Arbeitszeitgesetz.
Danach sind Arbeitszeiten ÜBER 10 Stunden nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 3 Arbeitszeit der ArbeitnehmerDie werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Ich habe den allerbesten Rat gegeben: Gewerkschaft (ersatzweise Betriebsrat).
Das ArbZG ist nicht MEIN Gesetz Es besteht auch nicht aus einem Paragraphen. Welche dieser anzuwenden ist und welche Kommentare relevant sind, kann man nur vorort entscheiden. (und Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen und und und) - Deshalb wird man hier keine vernünftige Antwort bekommen. Auch nicht bei irgendwelchen Links, die Du postest.
Es gibt sogar 24 Stunden Schichten z.B. bei der Berufsfeuerwehr, bei Ärzten... Danach muß natürlich ein Freizeitausgleich stattfinden.
Sinnlose Antwort.
Wenn du glaubst das du alles besser weißt. Bitteschön, ich wünsch dir ein schönes Leben.
Danke. Ich wünsche Dir auch ein schönes Leben.
Ich weiß es besser. Lies meine Antwort.
Du machst auch Fehler, aber hast nichts besser zu tun als andere User zu kritisieren.
👎👎
Ich habe die einzig sinnvolle Antwort gegeben: "Hier im Internet gibt es keine Antwort auf solche Fragen. Nur Meinungen." (Selbst im RL gibt es bei Rechtsfragen nur Meinungen - dort heissen sie Kommentare.)
Unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
https://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/mitbestimmung-arbeitszeit/12-stunden-schicht/
Hier noch ein Link:
Das hilft auch nicht.
Deine Meinung, die aber falsch ist. In den Links stehen genügend Infos womit der FS etwas anfangen kann.
Rechtsfragen kann niemand beantworten, wenn die Umstände nicht bekannt sind. Hast Du schon einmal den Begriff EINZELFALLENTSCHEIDUNG gehört?
Nur Deine Meinung, die nicht richtig ist.
Fragesteller bekommt Links mit Infos, wann etwas zulässig ist unter bestimmten Voraussetzungen und was nicht zulässig ist.
Natürlich muss er dann noch schauen, was in seinem Vertrag steht ob dort eine entsprechende wirksam vereinbart ist.
Aber um die Wirksamkeit prüfen zu können, benötigt der FS eben entsprechend Links.
Dein Gesetz ist richtig aber es fehlt eben auch die Info das man unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeitszeit sogar auf 12 Stunden ausbauen kann.
Ich kann hier auch schreiben:
Nicht hilfreich da nicht auf den Fall bezogen geantwortet wurde und wichtige Infos fehlen.
In meinen Links steht, das es die Möglichkeit gibt die Arbeitszeit sogar auf 12 Stunden auszudehnen, während Dein Link bzw. der § das nur bis 10 Stunden erscheinen lässt. Aber Du hast ja zum Glück erwähnt dass es Ausnahmen gibt um die Arbeitszeit auf über 10 Stunden auszudehnen.