Wann Schlüsselübergabe?

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Jeder, dessen Mietvertrag am 30.4. endet, hat die Wohnung bis spätestens 24.00 Uhr an diesem Tag zu räumen. Wenn sich jeder daran hält, steht ab 2.5. morgens (erster Werktag im neuen Monat) jedem eine leere Wohnung zur Verfügung.

Wer sich nicht daran hält, muss demjenigen, der sich nicht daran hält, den daraus entstehenden Schaden erstatten. Genau genommen läuft es aber etwas anders.

Für den Vormieter Deiner neuen Wohnung bedeutet das:
Er muss die Wohnung ebenfalls am 30.4. räumen. Die Tatsache, dass die Schlüssel erst am 2.5. übergeben werden müssen, ändert daran nichts.
Hält er sich nicht daran, was ja momentan Dein Problem darstellt, muss Dir Dein Vermieter die Möglichkeit geben, dass Du Deine Sachen sicher unterstellen kannst, bis Du am 2.5. morgens Deine neue Wohnung übernehmen kannst.

Du brauchst also vom 30.4. bis 3.5. eventuell einen Container, den Dir eine Umzugsspedition zur Verfügung stellen kann. Das sind dann die Anfahrt, das Wegbringen und dazwischen 3 Tage Lagerung, denn Du kannst ihn erst am 2.5. abends wieder räumen. Von diesen 3 Tagen muss der Vermieter den 30.4. und den 1.5. bezahlen. Außerdem die Kosten für Anfahrt und Wegbringen.

Grund: Wäre Deine neue Wohnung pünktlich frei, könntest Du Deine Sachen direkt in die neue Wohnung bringen. Der Container wäre nicht nötig. Dass Du am 2.5. keine Zeit hast, die neue Wohnung einzuräumen, bzw. erst am Abend, ist jedoch Deine Verantwortung. Dafür kann der Vermieter nichts.
Der Vermieter kann Deine Kosten wiederum dem Vormieter weiter berechnen, der die Wohnung nicht pünktlich am 30.4. leer macht.

Wenn glaubst, Deine Wohnung am 30.4. nicht räumen zu können und Deinem Nachmieter entstehen dadurch Kosten, funktioniert das genauso, wobei noch ein Tag mehr Aufwand entstehen würde, wenn Du Deine alte Wohnung wirklich erst am 2.5. abends räumen könntest.

Meiner Meinung nach führt kein Weg daran vorbei, dass sich alle drei betroffenen Mietparteien mit dem Vermieter zusammen setzen und den Ablauf der Umzieherei besprechen. Sind Container für Zwischenlagerung nötig oder gibt es eine andere Möglichkeit? Was ist mit den Kosten. Das alles sollte schnellstmöglich geklärt werden und man sollte sehen, wie man den Sonntag, 1.5. mit einbeziehen kann, der eigentlich Euch allen ein geschenkter Tag sein könnte. Da muss der Vermieter mit ziehen.

Im übrigen halte ich eine solche Aktion für äußerst riskant. Sind denn die beiden Wohnungen nach Eurem Auszug so intakt, dass sofort der nächste einziehen kann? Was ist, wenn noch größere Renovierungsarbeiten oder Schadensbeseitigungen zu machen sind, ohne die ein neuer Mieter gar nicht einziehen kann?

Die Wohnung in der ich jetzt noch wohne ist tippi toppi.An der anderen hapert es und da liegt der Hund auch begraben.Die Vermieterin hat sich die Wohnung bereits mit dem alten Mieter angeschaut und die weist erhebliche Schäden durch ein Tier auf.Jetzt is der alte Mieter etwas angepullert,weil er die Schäden beseitigen muss.Teppiche sind emens kaputt gebissen und durch Urin versaut auch die Wände sind  angekratzt.Die Wohnung ist auch bereits nicht mehr bewohnt.Mich nervt es auch, weil ich die Mieter gefragt habe wann sie Schlüsselübergabe machen, damit ich evtl.Urlaub nehmen kann.Da wurde gesagt, dass der Schlüssel spätestens am 27.04 abgegeben wird.Kann man da evtl. nen Strick draus drehen?

@rago2016

Wenn Deine künftige Wohnung also bewohnt ist, dann hol Dir jetzt ein Angebot ein von einer Umzugsspedition, die Deine Sachen ab 30.4. einlagert. Lass dieses Angebot richtig hoch ausfallen und Deine Vermieterin sollte das dann dem "Noch"-Mieter vorlegen, denn diese Kosten kommen als Schadensersatz auf ihn zu, wenn die Wohnung nicht ab 2.5. morgens 8.00 Uhr von Dir bezogen werden kann. Es könnte sein, dass das ausreicht, um ihm ordentlich Dampf zu machen.

@bwhoch2

Danke für die Auszeichnung. Konntest Du Dein Problem lösen?

Könnte daran liegen das der Vermieter den Nachmieter nicht haben will

Die Nachmieter sind Vertragspartner des Vermieters und nicht des FS. Da muss hier nichts diskutiert werden.

öhm...das is ja geklärt, nur stellt mein Vormieter sich jetzt quer.

Tatsächlich endet das Mietverhältnis am 30.04.2016. Daher muss der Vermieter nicht vor diesem Termin die Wohnung zurück nehmen.Der 1. Mai fällt auf einen Sonntag, somit wäre der 2.5. pflichtgemäß Tag der Rückgabe.

Du kannst ja vor dem oder am 30.04.16 problemlos deine Wohnung räumen. Deine Nachmieter haben vermutlich einen Mietvertrag ab dem 01.05.2016 mit Mietbeginn am 2.5.16 - vertraglich müssen sie das mit dem Vermieter lösen.

Wer so knapp umzieht muß mit Problemen rechnen. Normalerweise zieht man so um, dass man mind. einen Monat Überschneidung  hat, Zeit zum Renovieren und ordentlich umziehen. Dann stören 1-3 Tage zu späte Schlüsselübergabe nicht. 

Rede mit deinem Nachmieter, vielleicht hat er ja noch spiel und kann ein paar tage später einziehen.

Naja.Aber meine Nachmieter haben ja auch ein Anrecht auf die pünktliche Übergabe und mein Vermieter das Recht die Wohnung ab dem Ersten zu vermieten.Da mein Vermeiter der Gleiche bleibt üerschneidet sich das.

@rago2016

Ja, er hätte ein recht. 

Aber unter vernünftigen Leuten lässt sich sowas auch vernünftig klären. z.b. Hat der Nachmieter seine Alte Wohnung noch gäbe es die Möglichkeit, das du ihm Anteilig den Zeitraum den du noch in der Wohnung bleibst die Miete ersetzt.

Oder Frag deinen Vermieter nach einem Lagerraum für deine Sachen und such dir für die Tage ein Hotel.

...

Du kannst die Wohnung jederzeit räumen und auch vor Schlüsselübergabe in die neue Wohnung einziehen. Die Nachmieter oder Folgemieter sind nicht dein Problem.

Kann ich ebend nicht, weil ich in die neue Wohnung nicht rein kann.Es handelt sich um einen Wohnungtausch im gleichen Haus.Der Mieter meiner neuen Wohnung geht erst am 2.raus,folglich kann ich erst ab 2.rein und mein neuer Nachmieter dann erst irgendwann am späten Abend in meine Wohnung rein...