Wann muss mein Arbeitgeber mir bescheid sagen ob mein Urlaub genehmigt wird?

2 Antworten

Bei schriftlichen Urlaubsanträgen gibt es keine gesetzliche Regelung dazu.

Aber man geht davon aus,dass die Bewilligung in der Regel innerhalb von 10 Werktagen erfolgen sollte.

Wenn der Arbeitgeber sich trotz Erinnerung mit der Urlaubsgenehmigung unnötig lange Zeit lässt,so könnte man die Bewilligung auch über das Arbeitsgericht einklagen.

Dazu hab ich gefunden:

"Das LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.1970 - Az. 3 Sa 89/70 hält eine Frist von einem Monat zur Genehmigung von Urlaub für angemesssen. Der AN könnte den Urlaub einreichen und nach 14 Tagen unter Verweis auf das Urteil die Genehmigung nachfragen."