Wann muss man für ein Angebot bezahlen?

5 Antworten

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der Kostenvoranschlag „im Zweifel“ nicht zu vergüten. Das bedeutet übersetzt, dass ein rechtlicher Anspruch auf Bezahlung nur dann besteht, wenn die Vergütung des Kostenvoranschlags vorher explizit vereinbart wurde. Nur wenn vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Unternehmer den Kostenvoranschlag in Rechnung stellen darf, stellt seine Erstellung eine eigene Dienstleistung dar, die etwas kosten darf.

Quelle:

https://www.focus.de/immobilien/experten/kostenvoranschlag-wann-er-etwas-kosten-darf-und-wann-nicht_id_7521663.html

ein Angebot ist kostenlos aber nicht sehr detailliert. Genauer wird ein Kostenvoranschlag und dafür wird meist auch Geld verlangt wenn der Auftrag nicht zustande kommt.

solche angebote werden in der regel kostenlos erstellt

Heutzutage leider nicht mehr so oft.

Wenn es definitiv ein Angebot ist und nichts vereinbart wurde bezüglich Zahlung für ein Angebot dann nicht.

Der Aufwand, die vier kleinen Fenster herzustellen ist fast genau so groß wie für vier große Fenster. Der Unterschied ist nur dass es ein wenig mehr Material ist.

Von daher ist der Preis völlig okay (wir haben das für eine einzige Terrassentüre bezahlt) und ich würde mal überlegen, was ich in der Stunde bezahlt bekommen möchte, wenn ich handwerklich gute und qualifizierte Arbeit leiste.

Bei mir wäre der Auftrag an die Schreinerei gegeben, wobei ich Alu an der aussenseite haben wollte, das Fenster hält dadurch deutlich länger.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung