Wann muss man Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung versteuern?
Also es geht um folgendes: Ich überlege mir eine Immobilie als Kapitalanlage zu kaufen. Die Frage die sich mir stellt ist, wann ich die Mieteinnahmen versteuern muss. Die Einnahmen zeige ich ja mit meiner Steuererklärung im darauffolgendem Jahr dem Finanzamt an. Muss ich dann meine Steuerschuld auf einmal begleichen oder gibt es die Möglichkeit wie bei der Lohnsteuer monatsweise schon einmal eine "Vorauszahlung" zu leisten. Das fände ich besser.
5 Antworten
Du versteuerst nicht die Einnahmen aus der Vermietung; sondern den Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Du kannst also Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Immobilie im Verhältnis der vermieteten Fläche zur Gesamtfläche gegenrechnen. Zu den absetzbaren Aufwendungen können z.B. gehören: Zinsen, Abschreibungen, Grundsteuer, Hausnebenkosten, Renovierungskosten um nur ein paar zu nennen. Was nach Abzug dieser Kosten von den Einnahmen übrig bleibt ist zu versteuern.
Die Leistung einer Vorauszahlung kann durchaus sinnvoll sein. Frage diesbezüglich einfach mal beim Finanzamt nach. Vorauszahlungen werden allerdings nur festgesetzt, wenn sie insgesamt pro Jahr mindestens 400 € betragen (§ 37 Abs. 5 EStG)
Die Steuerschuld wirst Du das erste mal in einem Betrag begleichen müssen. Ist es sehr viel, dann setzt das Finanzamt für die darauffolgenden Jahre Vorauszahlungen fest, die du alle drei Monate zu leisten hast und die dann mit der endgültig zu zahlenden Steuer verrechnet werden. Das wird aber meist nur bei hohen Summen gemacht.
Kurz gesagt wird Dir nicht viel anderes übrig bleiben, als regelmässig einen Teil der Einnahmen beiseitezulegen um die Steuern zu zahlen. Da muss man dann auch die entsprechende Disziplin aufbruingen, dieses Geld tatsählich nicht anzutatsen.
Hey,
Vorauszahlung sind prinzipiell möglich. Würde ich vorheraber auf dem Finanzamt abklären. Es ist immer ein guter steuerlicher Rat, demFinanzamt vorher mitzuteilen was man vorhat und nachzufragen wo sichSteuerersparnisse ergeben. Finanzämter haben nämlich eine Beratungs- undAuskunftspflicht. Die entsprechenden Auskünfte sollte man sich immerschriftlich geben lassen. Übersicht Immobiliensteuern: www.immobilien-einblick.de/steuern
Gruß
Wenn du erstmals Einkünfte aus V + V z. B. für 2015 erklärst, musst du die Steuern für 2015 im Jahr 2016 in einem Betrag zahlen. Mit dem gleichen Bescheid werden Vorauszahlungen festgesetzt die ab 10.03.2016 alle 3 Monate fällig werden.
Du gibst die ESt-Erklärung ab, bekommst dann den Bescheid mit der Info, was Du nachzuzahlen hast und darin werden vollautomatisch Vorauszahlungen festgesetzt. Nur in der ersten Zeit musst Du die Nachzahlung selbst ansparen.