Wann muss man Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung versteuern?

7 Antworten

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Du versteuerst nicht die Einnahmen aus der Vermietung; sondern den Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Du kannst also Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Immobilie im Verhältnis der vermieteten Fläche zur Gesamtfläche gegenrechnen. Zu den absetzbaren Aufwendungen können z.B. gehören: Zinsen, Abschreibungen, Grundsteuer, Hausnebenkosten, Renovierungskosten um nur ein paar zu nennen. Was nach Abzug dieser Kosten von den Einnahmen übrig bleibt ist zu versteuern.

Die Leistung einer Vorauszahlung kann durchaus sinnvoll sein. Frage diesbezüglich einfach mal beim Finanzamt nach. Vorauszahlungen werden allerdings nur festgesetzt, wenn sie insgesamt pro Jahr mindestens 400 € betragen (§ 37 Abs. 5 EStG)

Du kannst die Vorauszahlung ja mtl. auf einem extra Konto ansparen. 

Klar geht das. Aber wir wissen ja alle wie das ist, da geht irgendetwas kaputt und man sagt sich, hey ich hab da ja noch auf dem Finanzamtkonto, ich zahl das auch schnell zurück... Für mich ist sowas immer der Einstieg in die Schuldenfalle, wenn man es dann doch nicht kann.
Klingt jetzt komisch von einem der sich eine Immobilie leisten will, aber man steckt bekanntlich ja nicht drin.

@hoboes

dannlass es lieber sein, da hast du schon recht.

Bei einer Mietwohnung musst du auch Reserven anlegen für unvorhergesehenes. 

Die müssen immer versteuert werden.
Eine genaue Antwort sprengt den Rahmen, daher mal vorab bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein informieren.

Die Steuerschuld wirst Du das erste mal in einem Betrag begleichen müssen. Ist es sehr viel, dann setzt das Finanzamt für die darauffolgenden Jahre Vorauszahlungen fest, die du alle drei Monate zu leisten hast und die dann mit der endgültig zu zahlenden Steuer verrechnet werden. Das wird aber meist nur bei hohen Summen gemacht.

Kurz gesagt wird Dir nicht viel anderes übrig bleiben, als regelmässig einen Teil der Einnahmen beiseitezulegen um die Steuern zu zahlen. Da muss man dann auch die entsprechende Disziplin aufbruingen, dieses Geld tatsählich nicht anzutatsen.

Wenn du erstmals Einkünfte aus V + V z. B. für 2015 erklärst, musst du die Steuern für 2015 im Jahr 2016 in einem Betrag zahlen. Mit dem gleichen Bescheid werden Vorauszahlungen festgesetzt die ab 10.03.2016 alle 3 Monate fällig werden.