Wann muss Kindesvater weniger Unterhalt zahlen?

5 Antworten

Wenn das Kind die Hälfte der Zeit bei der mutter ist und die andere Hälfte beim Vater, dann wird der Unterhalt nach dem Wechselmodell berechnet.

Bei lediglich 9 Tagen im Monat ändert sich an der Höhe des Unterhaltes jedoch nichts.

Ein Wechselmodell liegt nach der BGH-Rechtsprechung vor, wenn kein Elternteil wesentlich mehr Betreuungsleistungen für das Kind erbringt als der andere Elternteil. Der Betreuungsaufwand muss annähernd gleich verteilt sein. Deshalb liegt z.B.  kein Wechselmodell vor, wenn der Vater das Kind an 10 Tagen im Monat bei sich hat, die Mutter aber an 20 Tagen und damit doppelt so häufig wie der Vater. In einem solchen Fall spricht man vielmehr von einem “erweitertem Umgang”.

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/wechselmodell/

Beim erweiterten Umgang kann es dazu führen, dass der Mehraufwand sich in der Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle wiederspiegelt. Bedeutet: wenn das Kind also mehr als "üblich" beim anderen Elternteil ist, aber eben nicht zur Hälfte wie beim Wechselmodell, dann hat der betreuende Elternteil natürlich auch weniger Kosten. Allerdings eher im Bereich der Lebensmittel, denn Miete etc. läuft ja weiter.

Zahlt man beispielsweise aufgrund des Gehaltes nach Stufe 3 der Düsseldorfer Tabelle, käme eine Herabstufung auf Stufe 2 in Frage. Hier sollte man sich zuerst mit dem anderen Elternteil zusammen setzen um eine vernünftige Lösung zu finden, bevor man ein Gericht bemüht.

Dem reinen Mehraufwand des betreuenden Elternteils kann dadurch Rechnung getragen werden, dass der Kindesunterhalt aus einer niedrigeren Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle als der eigentlich zutreffenden Stufe entnommen wird (Herabstufung, OLG Düsseldorf NZFam 2016,268).

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/unterhalt-bei-zeitlich-erweitertem-unterhalt/

Allerdings sind hier schon mehr als 10 Tage in der Regel notwendig.

Das ist das normale Umgangsrecht und der Vater kann nicht kürzen .

Der Unterhalt wird erst neu berechnet wenn sich die Eltern die Zeit voll teilen

Das ist normales umgangsrecht...

in dem Fall kann der Vater nicht kürzen. Anders wäre es, wenn das Kind 2 Wochen bei der Mutter und 2 Wochen beim Vater lebt

https://www.finanztip.de/barunterhalt/

Aber es wäre dann ja doch sowas wie erweiterter Umgang?

@Sonnenschein912

Nein das ist nicht erweitert, das ist normales umgangsrecht

die tage sind egal, es kommt auf den verdienst an