Wann muss ich bei Paragraphen die Varianten angeben? (Jura)
Hallo,
ich studiere Jura im ersten Semester. Immer wieder taucht da in einem Text "Variante" oder "Alternative" auf. Ich verstehe nicht ganz, wann ich auch mit Varianten arbeiten muss!?
Muss ich das dann hinschreiben, wenn im Paragraphen zwei Möglichkeiten gegeben sind? Ist die erstgenannte, dann immer Nummer 1?
Wäre super wenn mir mal jemand kurz eine Erklärung geben könnte. Am besten mit einem einfachen Beispiel aus dem BGB =) Vielen Dank!
1 Antwort
Ganz einfach: Alternative stammt vom lateinischen Wort alter (der eine/ der andere). Daraus folgt, dass man immer dann von einer Alternative spricht, wenn es nur zwei Möglichkeiten gibt. Gibt es mindestens drei Möglichkeiten, spricht man von Varianten.