Wann muss ich bei dem Stromanbieter kündigen, wenn ich ausziehe bevor mein Mietvertrag ausläuft?

8 Antworten

Du musst dem Stromanbieter am Tag des Auszugs die Zählerstände mitteilen. Kündigen kannst du ja vorher. Für die Wohnung hast du ja auch Kündigungsfrist. Evtl. musst du die Grundgebühr bis zum tatsächlichen Kündigungstermin zahlen.

Hallo Hans,

Die Kündigungsfrist beträgt i.d.R 14 Tage. Ausnahme Grundversorger. Gruß aus Bad Godesberg

Im Stromliefervertrag stehen die Kündigungsfristen drin. Musst also rechtzeitig kündigen und das zum Ende deiner Kündigungsfrist der Wohnung.

Hey!

Du kündigst zu deinem Auszugsdatum, ich glaube hier gibt es auch keine Kündigungsfrist. Meistens bekommst du online ein Formular vom Stromanbieter, wo du die Zählerstände einträgst. Das ist ganz wichtig, damit, falls der Nachmieter schon früher in der Wohnung ist, nicht auf deinen Stromvertrag läuft und du auch was in der Hand hast.  :-)

Kündige zu dem Datum.

Welchen Datum? An dem ich ausziehe oder mein Mietvertrag ausläuft? Mein Vermieter sagt bis Vertragsende, weil hier eine automatische Belüftung laufen muss. Aber ich glaube nicht das ich noch zahlen muss wenn ich nicht mehr hier wohne.

Grundsätzlich hast Du bei Auszug eine Kündigungsfrist von mind. 14 Tagen. 

Ausnahme ist der Grundversorger (hier reicht der Tag der Wohnungsübergabe meist aus. - Die Frist kann je nach EVU (Energieversorgungsunternehmen) auch schon mal etwas länger sein. Genaues steht in deinem Vertrag (Antragsrückseite). Findest Du keinen Hinweis, würde ich schon jetzt kündigen, und darauf hinweisen, das Du den Zählerstand nachmeldest.

Auszugsdatum, ist offiziell das Datum der Schlüsselübergabe, nicht der Mietvertrag. Denn ab dem Datum (Schlüsselübergabe) kannst Du definitiv keinen Strom mehr verbrauchen, und alles andere geht zu Lasten des Eigentümers. 

Wenn Du also 2 Monat vorher ausziehst, würde ich auch zusehen, das du ihm schon vorher die Schlüssel übergibst (evtl. direkt nach der Renovierung?) 

Die Kosten für eine Zwangslüftung kann ich nicht nachvollziehen. Für welchen Raum sind die? - Normalerweise nicht notwendig. Falls er sich weigert die Schlüssel früher zurück zu nehmen (obwohl er dann ja früher neu vermieten kann) würde ich ALLE Sicherungen ausschalten, und alle Türen in der Wohnung weit offen stehen lassen. Damit findet immer noch eine kleine Luftzirkulation statt. Zählerstände im Übergabeprotokoll vermerken, und dem Netzbetreiber, oder Deinem EVU mitteilen.

Gruß

Andi