Wann muss ich den Arbeitgeber mitteilen, dass ich noch länger krankgeschrieben bin?
Muss ich den Adbeitgeber an meinem letzten Tag der aktuellen Krankschreibung darüber informieren das ich morgen nochmal zum Arzt gehe?
Denn ich bin ja kein Arzt ich weis ja nicht im Vorraus ob mein Arzt mich nochmal krank schreibt.
Oder reicht es wenn ich morgen... nachdem ich beim Arzt war meine Krankmeldung in die Arbeit sende und über die Verlängerung bis Datum xx informiere?
Vielen Dank
5 Antworten
Wenn du eine Krankschreibung bekommst,steht immer das Datum des ersten Tages der Krankschreibung und das Datum der voraussichtlichen Krankschreibung auf deinem Schein !!! Du weist Außerdem,ob du am letzten Tag der Krankschreibung noch einmal beim Arzt bestellt wurdest.Wenn das der Fall sein sollte,wirst du zu mindest für diesen Tag noch Krankgeschrieben.Das weist du,wie gesagt im Voraus und kannst somit auch selber Einschätzen,ob du deinen Arbeitgeber informierst.
Ruf morgen vor dem Arztbesuch beim AG an. Wenn Du dann beim Arzt warst, informiere den AG sofort wie lange Du voraussichtich noch fehlst und schick die AU-Bescheinigung gleich ab.
Du solltest morgen früh Deinen Arbeitgeber anrufen und informieren, daß Du noch mal zum Arzt mußt und nicht, wenn Du beim Arzt gewesen bist denn, das hinterläßt einen schlechten Eindruck.
Wieso wartet man mit einer erwartenen Folgebescheinigung seiner AU bis zur Arbeitsfähigkeit?
Du schuldest nach Ablauf der AU deine Arbeitsleistung! Sich gleich am ersten Tag wieder krank zu melden um zum Arzt zu gehen, so einen vermeidbaren Personalengpass zu erzeugen statt rechtzeitig Fortdauer der AU mitzuteilen, stellt IMHO einen Abmahnungsgrund dar :-O
G imager761
Und auch keine Gesetzliche Grundlage. DH
Aber wie ist das wenn ich von Montag bis Freitag vom Arzt krank geschrieben bin Donnerstag Nacht 23 Uhr ins Krankenhaus komme und freitag nur Untersuchungen habe muss ich mich an den Freitag weiter krank melden oder reicht es montags ein krankenschein abzugeben
Möglicherweise weiß man freitags nachmittags noch nicht, wie man sich montags fühlt. In der Regel ist die Praxis des behandelnden Arztes am Wochenende nicht geöffnet. Und es kann druchaus vorkommen, dass eine Erkrankung länger dauert, als es der Arzt erwartet hat.
Wenn der Fragesteller also vor seinem Arbeitsbeginn Bescheid sagt, sehe ich keinen Grund für eine Abmahnung.