Wann muss eine Mietwohnung vom Vermieter saniert werden?

6 Antworten

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Hallo Lexina,

erfahrungsgemäß wirst du deine Rechte nur durch Unterstützung des Deutschen Mietervereins durchsetzen können.

Das der Vermieter nicht bereit ist, seinen vertragstypischen Plichten nachzukommen, hat er ja bereits unmissverständlich demonstriert.

Mein Tipp für dich:

Die Mitgliedschaft im Deutschen Mieterverein!

https://www.mieterbund.de/dmb/deutscher-mieterbund.html

Der Schwerpunkt der Tätigkeit der örtlichen Mietervereine ist die unmittelbare Interessenvertretung der Mieter. Neben der Aufklärung über Rechte und Pflichten, ist das in erster Linie die Rechtsberatung und Hilfe bei Mietstreitigkeiten.

Auf der Seite links oben kannst du anhand deiner PLZ erfahren, welcher Mieterverein für dich zuständig ist.

Die Kosten belaufen sich unter 100,-EUR Jahresbeitrag.

Schein vielleicht etwas hoch - ist es aber nicht!

Für 100,- EUR schreiben dir Rechtsanwälte einen Brief - viel mehr nicht!

Beim Mieterverein hast du permanenten Rechtsschutz!

Der Mieterverein schreibt deinen Vermieter an und klärt über seine Pflichten auf.

Der Mieterverein berät dich im Bezug auf Mietminderung!

In der Regel reagieren Vermieter, wenn sie den Briefkopf des Mietervereins sehen.

Die Rechte des Mieters werden in Deutschland groß geschrieben.

Mein Tipp: Lass dich doch einfach mal unverbindlich beim Mieterverein beraten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Vermieter ist weder zur Sanierung noch zu einer Modernisierung verpflichtet, er muss aber bei Mängeln die Instandssetzung vornehmen. Dazu ist ein Mängelmeldung unter Fristsetzung dem Vermieter nachweisbar zu übergeben. Bei gravierenden Mängeln kannst DU eine Mietminderung der Gesamtmiete angemessen mit Eingang der Meldung beim Vermieter vornehmen:

Er hat schon mehrere Briefe mit Mängelauflistung erhalten und ich habe ihm auch schon mindestens 4 mal Fristen gesetzt. Gerade im Winter ist die Wohnung nur noch unter 24 Std Full Power heizen bewohnbar. Der Vermieter hat aber eine Instandhaltungspflicht, soviel ich weiß

@Lexiana

Ja, aber die Kosten dafür trägst du, der durch etwa durch dauergekippte Fenster, Pflanzen, Wäschetrocknung o. dgl. durch hohe Raumfeuchte Feutichkeitsüberschuß und damit Mauerwerksschäden innen herbeiführt :-O

@Lexiana

Die Mängel, die du gemeldet hast, kannst du das nachweisen? Einwurfeinschreiben? Bezeugte Briefzustellung? Übergabebestätigung?

Wenn du jetzt letztmalig eine Fristsetzst und gleichzeitig eine Ersatzvornahme ankündigst und mit der Julimiete die Gesamtmiete um 10% minderst, könnte Bewegung in die Sache kommen, vorausgesetzt, die Mängel bestanden nicht schon bei Mietbeginn. Verstreicht die Frist wiederum, dann ziehst du die Ersatzvornahme durch, bezahlst die Handwerker und rechnest mit der der übernächsten Miete auf. Die Minderung musst du dann beenden.

Hast Du den Vermieter mal darauf angesprochen?

Vielleicht wurden die anderen Wohnungen immer dann renoviert, wenn jemand ausgezogen war.

Nein eine Wohnung, weiß ich sicher, wurden Fenster, Türen und Türrahmen erneuert während die Familie drin wohnt. Da die Familie genauso lange hier wohnt, weiß ich das sicher. Natürlich habe ich dem Vermieter schon mehrere Briefe sowie Emails geschrieben, aber es passiert nichts. Mir bleibt wohl nichts anderes übrig als einen Anwalt einzuschalten und die Miete kürzen zu lassen

@Lexiana

Hast Du Rechtsschutz? Sonst zahlst Du erst mal kräftig für den Anwalt. Auch das Mietverhältnis wird nicht besser, wenn Du gleich einen Anwalt einschaltest.

Hast Du dem Vermieter irgendwann mal geschrieben, dass die Reparatur bis zum xxxxxx erledigt sein soll? Mach das erst mal. Wenn es nichts bringt, kannst immer noch zum Anwalt gehen.

@Oma1705

Ja natürlich, ich setze ihm seit fast einem halben Jahr Fristen, aber es passiert rein gar nichts

@Lexiana

Wozu auch? Du zahlst nach wie vor Deine Miete und schreibst immer wieder nur einen Brief.

Vielleicht haben die anderen Mieter Druck gemacht oder die Miete gekürzt.

Du kannst jetzt nur noch einen letzten Brief schreiben und darin auffordern, dass Du bis zum xxxx einen Termin für einen Handwerker haben möchtest. Ansonsten übergibst Du die Angelegenheit einem Anwalt.

@Oma1705

Danke das werde ich machen

@Lexiana

Viel Glück.

@Oma1705

Viele dieser Mängel sind durch eine Ersatzvornahme zu beseitigen, das braucht keinen Anwalt. Das Geld kann gspart werden.

@Lexiana
Nein eine Wohnung, weiß ich sicher, wurden Fenster, Türen und Türrahmen erneuert während die Familie drin wohnt.

Und was genau hat das mit deinem Mietvertrag zu tun? Warum beantworten man keine Nachfragen, ob bei dir Schönheistreparaturen vereinbart sind, wenn man zielführenden, gar belastbaren Rat erwartet?
Natürlich kann man einen Anwalt dafür bezahlen aber dann erübrigt es sich allerdings, hier nachzufragen.

Die Schäden, die Du beschreibst, kommen sicher nicht von undichten Fenstern oder wohnst Du im Regenwald?

Überschüssige Feuchtigkeit kommt selten von aussen. Meistens von innen.

Wenn man jedoch Fenster dauernd auf "Kipp" gestellt hat, kühlen angrenzende Bauteile aus und überschüssige Feuchtigkeit, die schon im Raum ist, schlägt sich an Außenwänden und Zimmerdecken nieder.

Sicher sind solche Schäden, wie im Bild gezeigt oder im Text beschrieben, nicht plötzlich entstanden und möglicherweise hast Du es versäumt, auftretende Schäden dem Vermieter rechtzeitig zu melden.

In jedem Fall ist es Pflicht des Vermieters, die Wohnung in dem Zustand zu erhalten, wie Du sie angemietet hast. Deine Pflicht sind ggf. Schönheitsreparaturen, wenn sie fällig sind (s. Mietvertrag) und dem Vermieter sofort auftretende Mängel zu melden.

Nun kann trefflich darüber gestritten werden, wer welche Pflichten wann versäumt hat.

Deine Rechte bestehen nun auf jeden Fall darin, dass nach dem Melden der Mängel, diese auch beseitigt werden, sofern sie nicht in den Bereich der fälligen Schönheitsreparaturen fallen. Wenn der Vermieter keine Anstalten macht, die Mängel zu beseitigen, setzt Du nochmal eine Frist und beginnst auch gleichzeitig mit Minderung der Miete. Bei derart gravierenden Mängel sollten m/m 10 % schon drin sein. Oftmals weckt die Geldfrage schläfrige Vermieter auf.

Wundere Dich aber nicht, wenn

  1. der Vermieter zunächst einmal versucht, einen Teil der Verantwortung Dir zu zus schieben
  2. dass Du nach erfolgter Sanierung evtl. deutlich mehr Miete zahlen musst.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Mängel u Wasserflecken sind an der Decke, wahrscheinlich weil der Mieter über mir in Flur u Wohnzimmer einen Wasserschaden hatte. Besteht schon seit ca 2 Jahren An den Fenstern die abbröckelnde Wand und runter kippende Fensterbank, darüber weiß der Vermieter schon länger als 1 Jahr Bescheid und unternimmt nix. Die Fenster sind so undicht, daß es im Winter richtig dadurch zieht und ich heize ohne Ende und die Wohnung wird nicht wärmer als max 17 Grad (nach Tag u Nacht Heizung an).

Fristen hab ich schon mehre gesetzt, die er aber kommentarlos verstreichen lässt.

Der Vermieter hat doch eine Instandhaltungspflicht was Fenster Türen und Gemäuer angeht oder??

Genauso hab ich gelesen dass Bäder nach 20 - 30Jahren erneuert werden sollten zumal bei mir noch nicht mal ein Warmwasser Anschluß in Küche u Waschbecken vorhanden sind

@Lexiana
Fristen hab ich schon mehre gesetzt, die er aber kommentarlos verstreichen lässt.

Und trotzdem nie die Miete gemindert?

Was die Instandhaltungspflicht anbelangt, hast Du recht, aber nicht, was die Bäder betrifft. Alle 20 Jahre ein neues Bad? Eine Badsanierung kostet gut und gerne 15000 € (kleines Bad). Das mal durch 20 geteilt = 750 € pro Jahr = über 60 € pro Monat. Inflation noch gar nicht eingerechnet. 

Ich wohne seit 2004 in einer Mietwohnung wo der Vermieter leider nichts saniert. Das Badezimmer ist aus den 70 er Jahren, weder Warmwasseranschluss an Wasch - noch am Spülbecken.

Genau das war der vorhandene und ist der mietvertraglich vereinbarte Zustand und da muss der VM überhaupt nichts modernisieren.

Und wenn, darf er deine Miete dauerhaft um 8% der bei dir aufgewendeten Kosten und zusätzlich ggf. nach Mietpreisspiegel erhöhen :-O

Mit einer Mieterhöhung wäre ich ja sogar einverstanden, wenn endlich alles einschl. Bad, Warmwasser usw gemacht werden würde. Aber er reagiert nicht. Ist eine Mietgesellschaft, kein privater Vermieter

@Lexiana

Nun, modernisieren muss sie auch nicht, auch wenn sie die Renovierung zwar mit 8% in etwa 12 Jahren voll refinanzieren kann, aber dennoch erst einmal die Bauarbeiten im mittleren fünfstelligen Bereich durch Kredit teuer vorzufinanzierenden Mittel nicht aufwenden möchte. Oder schlicht nicht kann.