Wann muss die Polizei/Notarzt/Feuerwehr am Einsatzort sein? Weiß es jemand?

Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen

gibt keine Regel 92%
innerhalb von 5 Minuten 8%
innerhalb von 3 Minuten 0%
innerhalb von 4 Minuten 0%
innerhalb von 6 Minuten 0%
innerhalb von 7 Minuten 0%
innerhalb von 8 Minuten 0%

21 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Leider kann man die korrekte Antwort nicht auswählen.

Wie lange Feuerwehr und Rettungsdienst brauchen dürfen ist in Landesgesetzen festgeschrieben. Diese Zeit nennt sich "Hilfsfrist" und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In Hessen sind es 10 Minuten, die von der Annahme des Notrufs vergehen dürfen, bis ein geeignetes Rettungsmittel vor Ort eintrifft. Kürzere Hilfsfristen gibt es in keinem anderen Flächenland. Diese Zeiten sind natürlich nicht in allen Fällen einzuhalten, die Gesetze sprechen aber von hohen Prozentzahl. Irgendwas um die 95%.

Für die Polizei gibt es keine "Hilfsfrist".

bei der freiwilligen sind es 12 min bei uns in Brandenburg bei Berufswehr 7 min und die Rettung darf maximal 10 min anfahren nach dem der anruf entgegengenommen wurde also wärend sie reden wird schon alarmiert

Wenn Landesrecht gilt, kann man nicht DIE richtige Antwort geben.

Für Rettungsdienste, zu dessen System auch der Notarzt gehört, regeln das Rettungsdienstgesetze der Länder.

In dem von NRW wird z.B. je eine sog. "Hilfsfrist" für kreisfreie Städte und Landkreise verlangt.

Die angegebnen Zahlen in Minuten besagen, dass innerhalb der Zeit ein Anteil von x Prozent der Einsätze erfolgreich verlaufen sein müssen.

Wenn ich mich nicht irre, sind das für Städte 8 und für Landkreise 12 Minuten und die Prozentzahl beträgt 90.

Das heisst natürlich, dass in einem einzelnen Einsatz auch mal eine halbe Stunde vergehen kann, bevor ein Rettungswagen an der Tür steht.

Die Kommunen müssen alle paar Jahre einen Plan aufstellen, in dem sie genügend Wachen, Fahrzeuge und Personal vorhalten und so positionieren, dass die Vorgabe eingehaltgen werden kann.

Die Frist gilt nur für den Rettungswagen, nicht aber den Notarzt (davon gibt es zu wenige, die Pläne würden ständig verfehlt werden!).

Für die Feuerwehr gibt es ähnliche Anweisungen. Für die Polizei ist mir kein Gesetz bekannt.

Für den Rettungsdienst gibt es in den einzlenen Bundesländern Rettungsdienstgesetze. Für Hessen heißt es darin:

"...ist für die Notfallversorgung vorzusehen, daß ein geeignetes Rettungsmittel jeden an einer Straße gelegenen Notfallort in der Regel innerhalb von zehn Minuten (Hilfsfrist) erreichen kann..."

Nach diesem Grundsatz werden die Standorte der Rettungswachen geplant. Allerdings muss immer damit gerechnet werden, dass auf Grund von mehreren gleichzeitigen Notfällen diese Frist auch höher liegen kann. Wenn ein Rettungsmittel im Einsatz ist, muss eben ein anderes von einem entfernter gelegenen Ort anfahren.

http://www.bgs-aelrd.de/html/rettungsdienstgesetzederland.html

Die Hilfsfristen sind gemäß den jeweiligen Landesrechten ausgeführt. Ursprung der Ausführung ist aber eine Bundesvorgabe, die 15 Minuten als maximale Obergrenze für alles vorsieht.

Im Einzelnen sind die Fristen abhängig von dem beauftragen Einheiten.

Die Hilfsfrist beginnt mit dem ANNEHMEN des Notrufes in der els und endet mit dem Status 4 Am Einsatzort. Daher auch gute Ausführungen, denn Status absetzen kann man ja wann man will.

Für Rettungsdienst in HEssen 10 Minuten Feuerwehr als Löscheinheit 10 Minuten Hubrettungsfahrzeug 15 Minuten Überörtliche Einheiten keine Fristen

Werden die Fristen um mehr als 10% Überschritten fordert das Gesetz eine Umstrukturierung und Einsatz neuer Einheiten um die Fristen Einzuhalten - un das kostet viel viel Geld also ist trixen vorgegeben und somit erreichen die KReise zwischen 91 und 95 %

gibt keine Regel

Da gibt's keine Regel, aber umso schneller umso besser