Wann muss der Zaun wieder stehen?
Hallo. Unsere Nachbarn haben vor bald 2 Jahren auf der Seite zwischen unseren Häusern den Zaun bzw. eine massive Mauer in Einheit mit ihrer Garage abgerissen, mit der Ansage, dass sie einen neuen bauen werden.
Wir haben 2 Kinder, eines davon ein Kleinkind (1 1/2 Jahre). Wir haben ein Grundstück das bergab läuft und ein Teil ihres Grundstückes liegt circa 2 m tiefer als unseres.
Jetzt habe ich freundlich angefragt, wann der Zaun fertig gebaut wird und es kam quasi die Ansage, dass sie viele Prioritäten haben, was im Haus davor umgebaut wird und der Zaun nicht ihre Priorität ist. Wir können ja für uns übergangsweise einen Maschendrahtzaun zur Sicherung spannen.
ich ärgere mich, dass der gesicherte Zustand so lange nicht wieder hergestellt wird. Ich möchte im Garten im Frühling und Sommer nicht ständig schauen müssen, dass keines meiner Kinder oder Besuchskinder an der Grundstücksgrenze abstürzt.
wie seht ihr das?sind sie nicht verpflichtet den Zaun selber zeitnah wieder herzustellen?
würdet ihr wegen sowas selber einen Maschendrahtzaun aufbauen oder einen Streit vom Zaun brechen?
bin unsicher, weil sie sonst ganz nette Nachbarn sind.
12 Antworten
Wenn keine Gefahren von einem Grundstück ausgehen, kann niemand verpflichtet werden, einen Zaun darum zu ziehen. Wenn ihr also verhindern wollt, dass eure Kinder von eurem Grundstück aus auf das Nachbargrundstück stürzen, werdet wohl ihr einen Zaun bauen müssen.
Ihr könnt jetzt natürlich wegen unterlassener Verkehrssicherungspflicht vor den Kadi ziehen. Aber zum einen ist damit kein erfolg garantiert und zum anderen ist die Nachbarschaft damit ziemlich ruiniert. Da ist ein Maschendrahtzaun oder ein Bretterzaun entschieden billiger, zumal man das auch selber machen kann.
Wenn ihr also Grundstückseigentümer seid, ist das überhaupt kein Problem, seid ihr allerdings Mieter, muss auch euer Grundstückseigentümer mit ins Boot genommen werden.
Ich würde diese Kröte im Sinn einer friedlichen Nachbarschaft schlucken.
Je nach Bundesland gibt es eine "Einfriedungspflicht" oder eben keine. Schau mach auf https://www.nachbarschaftsstreit.de/gesetz_ueber_das_nachbarrecht/gesetzestexte.htm. Die haben die jeweiligen Nachbarrechte.
Wobei der "Absturz" von dem abgesichert werden muss der ihn verursacht hat. Da kannst du auch das Bauamt anrufen, die müssen die Bausstelle absichern!
Mindere deine Miete, dann wird der Vermieter aktiv, das ist seine Sache.
War es ihre Mauer? Sind sie lt. Bauplan verpflichtet hier eine Absicherung zu errichten? Wenn keine Pflicht besteht müssen sie auch nichts tun.
Mal abgesehen von der rechtlichen Seite/Frage, um Deine Kinder vor Abstürzen zu schützen und Nachbachbarschaftsstreit zu vermeiden, würde ich einen Maschendrahtzaun hinmachen. Allerdings müßt ihr darauf achten, daß ihr innerhalb eurer Grundstücksgrenze bleibt, sonst kann der Nachbar seinerseits verlangen, den Zaun wieder zu entfernen.
„Niemand hat die Pflicht eine Mauer zu errichten!“ frei mach W. U.
Solange es nicht irgendwo fest vereinbart ist kannst du von niemandem verlangen eine Mauer zu bauen.
Wenn du das höher liegende Grundstück hast bist eher du dafür verantwortlich das dort niemand abstürzt als dein Nachbar.
Tja, so sollte man meinen. Nur ist es leider so, dass man hier die Entfernung hätte verhindern müssen. Hat man das so hingenommen, gilt das juristisch als Zustimmung / Duldung, und dann muss der Nachbar gar nichts.
Wenn schon ein Zaun da war hat ihn auch der zu ersetzen der ihn abbauen musste. In diesem Fall also der Nachbar.