Ich hab da mal eine Frage und bräuchte eure Hilfe.... Folgende Situation:
Am 1.11.2016 bin ich bei meinem alten AG angefangen zu arbeiten. Am 29.11.16 hat er mich fristlos gekündigt. Daraufhin bin ich zum Anwalt und habe Klage vorm Arbeitsgericht eingereicht. Beim Arbeitsamt sagt man mir ich habe eine vorläufige 3 monatige Sperre bis das geklärt ist...Da mein alter AG KEINEN Lohnt gezahlt hat, schickte man mich zum Jobcenter. Dieses ist dann für den alten AG eingesprungen und hat mir mit dem Zusatz, dass sobald ich Lohn von meinem AG erhalte diese Sozialleistungen an das Jobcenter zurück zahlen müssen. So weit so gut und auch logisch.
Am 6.12.16 konnte ich bereits bei meinem neuen AG anfangen zu arbeiten.
Ende Januar hab ich die erste Klage vorm Arbeitsgericht gewonnen bzw. Wurde festgestellt das die fristlose Kündigung unwirksam ist und ich bis zum 13.12.16 dort angestellt bin.
Nach erneuter Zahlungsaufforderung von meinem Anwalt für meinen noch Ausstehenden Lohn November/Dezember '16 , gab es keinerlei Reaktion von meinem alten AG so dass wir erneut Klage eingereicht haben.
Leider wurde ich jetzt zum 21.03.17 fristgerecht wegen mangelnder Aufträge gekündigt. Habe dann ALG I beantragt, welches auch genehmigt wurde, da die Sperrzeit durch das 1. Urteil vom Arbeitsgericht aufgehoben wurde.
November - kein Lohn alter AG Dezember - kein Lohn alter AG - Jobcenter ist eingesprungen Januar. - Lohn neuer AG - keine weiteren Sozialleistungen Februar. - Lohn neuer AG - keine weiteren Sozialleistungen März. - Lohn neuer AG - für 8 Tage ALG I
Jetzt bekomme ich folgende Schreiben vom Arbeitsamt: 1. schreiben: Sperrzeit Aufhebung...es kann festgestellt werden, dass ab dem 14.12.16 ALG I bewilligt werden kann....Es kommt zu KEINER Nachzahlung, da Sie ab dem 06.12.16 gearbeitet haben.
Soweit alles klar.
- schreiben: ....Für den Zeitraum, für den ich Ihnen ALG zahle, dürfen Sie über Ansprüche aus ihrem ehemaligen Arbeitsverhältnis (alter AG) nicht verfügen (115 zehntes Buch Sozialgesetzbuch)
Kopieschreiben welches an den alten AG gegangen ist: ...Meinen Unterlagen zu folge erhebt Frau...noch Anspruch auf Arbeitsentgelt. Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass es zu einer Überzahlung des ALG kommt, wenn die Ansprüche nachträglich zugesprochen werden... Die Ansprüche, die Frau...evtl noch aus dem Arbeitsverhältnis hat, gehen in Höhe des gezahlten ALG....auf die Bundesagentur für Arbeit über.
Jetzt meine Frage: Bezieht sich das nur auf die geleistete Zahlung aus dem Dezember (Jobcenter) sprich Lohn- das was das Jobcenter im Dezember gezahlt hat oder jetzt auch auf das kommende ALG und ich sehe wo möglich nichts von meinem ausstehenden Lohn? Das ich das aus Dezember zurückzahlen muss ist mir klar...aber ich hab doch jetzt Ende März ganz normalen Anspruch auf ALG I der mit dieser Forderung aus Dezember nichts mehr zu tun hat...?!