Wann läuft die Gültigkeit einer Eidesstattlichen Versicherung ab?
Ich versuch das mal im ganzen zu erklären, damit ihr folgen könnt. Durch meinen Bruder habe ich damals sehr viele Schulden aufgebaut, weil ich ihm vertraute und blöd war. Habe dann gleich ein P-Konto eröffnet. Mit Freibetrag usw. kenn ich mich aus. Jedenfalls habe ich Herbst 2013 den Gerichtsvollzieher bei mir gehabt und musste die Eidesstattliche Versicherung ablegen. Dort wurde mir auch erklärt, das ich fürs erste Ruhe von den Gläubigern hätte, weil sie ja sehen würden, das da nichts zu holen ist. Nicht mal 1/2 Jahr drauf, bekam ich allerdings eine Pfändung auf meinem Konto. Durchs P-Konto zum Glück bis zum Freibetrag gesichert. Jetzt 2015 kam wieder eine von einem anderen Gläubiger, das die Bank zur Zahlungsverweigerung aufgefordert ist. Habe ich damals was falsch verstanden? Sind Pfändungen überhaupt nötig, wenn man die EV abgelegt hat? Oder müsste ich mich da an den Gerichtsvollzieher oder die Gläubiger wenden? Ich kann aus gesundheitlichen Gründen leider nicht mehr aufbringen, deswegen die EV.
5 Antworten
Natürlich kann man pfänden, wenns über Freigrenze hinaus ist. Wäre es nicht besser gewesen, gleich die Privatinsolvenz anzugehen ?
Die Ev ist drei Jahre gültig.Heisst aber nicht das du Ruhe von den Gläubigern hast.Die versuchen es halt ob was zu holen ist.Du hast aber ein P- Konto ,so ist auf jeden Fall dein Freibetrag geschützt ,den dir auch niemand nehmen kann.
eine EV sagt nur aus das Du aktuell nicht Zahlungsfähig bist .. und Du wirst die in gewissen Abständen immer wieder abgeben müssen
. gehe doch in die Privatinsolvenz dann bekommst Du einen Insolvenzverwalter
An erster Stelle solltest Du Deinen Bruder in die Pflicht nehmen, denn durch Ihn , wie Du schreibst, bist Du in die Misere geraten.
Eine Eidesstattlichen Versicherung schützt dich doch nicht vor den Forderungen deiner Gläubiger. Sie besagt ja nur das du aktuell kein Geld hast um deine Schulden zu bezahlen. Deine Gläubiger können immer wieder versuchen Geld von dir ein zu treiben. Wenn sie einen Titel haben bis zu 30 Jahre lang. Du solltes dich mal um die Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens kümmern wenn du die Schulden mal los werden willst. Oder deine Gläubiger bezahlen.