Wann kommt der Vollstreckungsbeamte nach einer Vollstreckungsankündigung?
Da mein Mitbewohner/Freund momentan im Ausland ist, mache ich für ihn seine Post auf. Heute war eine Vollstreckungsankündigung dabei. Er hat eine Woche als Zahlungsfrist gesetzt bekommen, ist allerdings noch zweieinhalb Wochen unterwegs. Wann muss ich damit rechnen, dass der Vollstreckungsbeamte vor der Tür steht? Muss ich damit rechnen, das sie dann auch meine Sachen beschlagnahmen?
4 Antworten
Nach Ablauf der gesetzten Frist kann es sehr schnell gehen.
Setz Dich mit dem Vollstreckungsbeamten in Verbindung und schilder ihm die Situation. Sucht gemeinsam einen Weg, um die Vollstreckung zumindest zu verzögern.
Melde dich doch bei dem Beamten und teile mit, wann Dein Freund wieder da ist. Um ein paar Tage wird es wohl nicht gehen und der ist bestimmt froh, wenn er ihn selber antrifft. Sonst gibt das nur Durcheinander.
Hat der Antragsgegner nicht oder nicht rechtzeitig gegen den gesamten Anspruch Widerspruch eingelegt, so erlässt das Amtsgericht (§ 699 I ZPO) auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid auf Grundlage des nicht angefochtenen Mahnbescheids (oder dessen nicht angefochtenen Teils). Der Antrag darf frühestens zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids gestellt werden und muss spätestens sechs Monate nach dieser Zustellung beim zuständigen Gericht eingehen. Er muss die Erklärung enthalten, ob und welche Zahlungen inzwischen auf den per Mahnbescheid geltend gemachten Anspruch geleistet worden sind.
Der vom Amtsgericht erlassene Vollstreckungsbescheid dient als eigenständiger und vorläufig vollstreckbarer Vollstreckungstitel. Mit ihm kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Der Vollstreckungsbescheid wird wahlweise vom Gericht automatisch („von Amts wegen“) dem Antragsgegner zugestellt, oder durch einen vom Gläubiger beauftragten Gerichtsvollzieher. Letzteres kann Zeit sparen, da der Gerichtsvollzieher zeitgleich schon die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Die Zustellung erfolgt, sofern nichts anderes angegeben wird, an die Adresse, die im Mahnbescheid angegeben wurde.
Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Antragsgegner binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Geschieht dies nicht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Von diesem Punkt an kann sich der Antragsgegner nur noch in Ausnahmefällen (etwa bei Arglist des Antragstellers) gegen die Forderung wehren, selbst wenn diese eigentlich unberechtigt ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren#Vollstreckungsbescheid
Eigentlich kündigt der Gerichtsvollzieher seinen ersten Besuch immer an, und das sogar mit Uhrzeitangabe! Das ist nun mal meine Berliner Erfahrung. Er kommt aber nur, wenn man sich nicht vorher mit ihm irgendwie einigt. Man kann ihm such ausweichen und ihn nicht reinlassen, doch er kann sich auch den Zutritt mit Gewalt verschaffen lassen und die Folgebesuche sind nurmalerweise ohne Vorankündigung!
Was meinst Du, was er in meinem Büro gefunden hat? Nix Pfändbares!
glaub ich nicht, dass er sich ankündigt. da fände er immer leere wohnungen vor.so schlau wär ich dann schon, alles beiseite zu schaffen :o))