Wann komme ich aus deinem Vodafone (tel + dsl) Vertrag, wenn die Mindestlaufzeit abgelaufen ist, aber der Vertrag sich um 12 Monte automatisch verlängert?
"Im Vertrag steht: Mindestlaurfzeit sind 24 Monate. Die Laufzeit verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird."
Mindestlaufzeit ist bei uns schon länger rum.... Bestelldatum war 15.07.2011. Wir ziehen zum 01.09. Um. Verstehe ich richtig, dass ich nicht die Option habe den Vertrag jetzt zu kündigen und dann noch 3 MOnate zu zahlen, sondern, dass ich mindestens bis 15.07.2016 gebunden bin?
Vielen Dank!!
6 Antworten
Du kannst deinen Vertag ja mitnehmen, also warum solltest du ihn jetzt Kündigen? Er wird einfach auf den neuen Wohnort aufgeschaltet.
Sonderkündigungsrecht hättest du wenn am neuen Wohnort die Leistung nicht zur verfügung steht oder wenn du mit jemandem zusammenziehst, der mit einem Anderen Vertrag die Leitung schon belegt hat.
Entscheidend ist zunächst nicht das Bestelldatum, sondern wann Ihr damals geschaltet wurde (Aktivierung der Leitung). Ab da gelten die 24 Monate, wurde der Anschluss also erst nach dem 27.10.2011 geschaltet, könntet Ihr noch kündigen.
Ansonsten gilt bei Umzug: Anschluss mitnehmen gegen eine vom Gesetz her zulässige Umzugsgebühr. Kann Euch Vodafone nicht exakt diesen Anschluss wie jetzt vorhanden bereitstellen, besteht ein Sonderkündigungsrecht (3 Monate Frist). Also wenn Ihr jetzt 16.000 empfangt, am neuen Ort aber nur 6000 gehen, könntet Ihr kündigen.
Die Kündigungsfrist reduziert sich auf 3 Monate, wenn in der neuen Wohnung kein Vodafone Anschluß möglich ist (gilt nur für Festnetzangebote).
Das verstehst du richtig.
Wenn du zum 15.7.16 den Vertrag beenden willst, musst du mindestens 3 Monate vorher beweisbar gekündigt haben.
Ich habe jetzt schon öfters gehört, dass Vodafone gerne mal behauptet, Kündigungen nicht bekommen zu haben. Wenn du kündigst, lass dir die Kündigung auf jeden Fall schriftlich bestätigen.
Ausserordentlich wirst du wohl nur kündigen können, wenn dein Anbieter an der neuen Wohnadresse deine vertraglich zugesicherte Leistungen nicht erbringen kann. Du hast es erfasst. Gebunden bis zum Ablauf des Vertrages, kannst aber schon heute kündigen. Dann wird es auch nicht vergessen.