wann kann ich meinen noch Ehemann abmelden?
mein Mann ist im April ausgezogen,nach der Pfalz zur Freundin und hat sich da mit Zweitwohnzitz angemeldet,wir wohnen in Hessen,im eigenen Haus, er war seit April nicht mehr hier,jetz hab ich Angst,das wenn das mit seiner Freundin aus ist,er wieder hier einziehen will,weil er ja noch gemeldet ist, auf der Gemeinde hat man mir gesagt,"ich könnt Ihn nicht abmelden". Mein Mann meldet sich auch nicht ab,was kann ich tuen?????? Was passiert,wenn er mit seinen Sachen wieder vor der Tür steht und sein Recht auf Einzug fordert,weil er ja noch gemeldet "mit Hauptwohnsitz" ist???? ich lebe im Moment von HartzIV mit meinen 2 Kinder da Haus gehört uns jeder zu Hälfte,ist das relevant????? wir sind Deutsche bitte um Anwort
10 Antworten
Hallo, gehe zum Einwohnermeldeamt und erkläre die Sache dort, sie können ihn sozusagen "austragen". Hat man hier auf dem Amt schon gemacht, es geht also doch!! Werde dir darüber klar, ob du noch ggf. eine Gemeinschaft mit ihm willst, sonst "läute schnellstens das Trennungsjahr ein" und damit muss er sich u.U. nach Trennung von seiner jetzigen Freundin eine eigene Wohnung suchen. Vielleicht müsste das Haus auch aufgegeben werden, da er gewiss ausgezahlt werden will, spätestens beim Zugewinnausgleich.
Es ist total egal wo er gemeldet ist. Auch wenn er in Afrika gemeldet ist und Ihm das Haus zur hälfte gehört und nicht geregelt ist, dass er da nicht mehr wohnen darf, dann kann er jederzeit wieder einziehen.
ganz genau! DH
Du kannst ihn auch ZWANGSABMELDEN, geh zum Einwohnermeldeamt ,und schildere Deine Situation....die helfen Dir....
deswegen darf er auch in sein Haus und das ist ja das eigentliche Problem!
nee, die helfen mir nicht,wir leben in einer kleinen Gemeinde,da hab ich schon gefragt,die sagen da kan man nix machen,
Da ihm das Haus zur Hälfte gehört - vermute mal auch dafür bezahlt - kann er doch jederzeit in seine Hälfte einziehen. Es ist doch egal, ob er da oder dort gemeldet ist, wichtig ist, dass er überhaupt gemeldet ist. das mit dem Hauptwohnsitz hat nichts mit einem Recht auf Einzug zu tun. Geh am besten zu einem Anwalt. ????Wenn du von HartzIV lebst und dir das Haus zur Hälfte gehört, wird da dein Hausanteil nicht irgendwie bei HartzIV mit angerechnet Und ist es da wichtig, was man für eine Nationalität ist?????
nee,er bezahlt nicht,das Haus ist bezahlt,es fallen nur die laufenden Kosten an
Scheidung eingereicht? Trennungsjahr eingeläutet?
Vollkommen richtig!