Wann kann Eltern ihr Baby vom Jugendamt weggenommen werden?

9 Antworten

Bei mir war es so, dass meine echte Mutter mich nicht richtig versorgen konnte - mir wurde die Geschichte leider nie vollständig erzählt aber meine Tante, bei der ich jetzt lebe, meinte es wären einfach zu schlechte Bedingungen für ein Baby gewesen - geraucht in der Wohnung, selten gewaschen und anscheinend auch selten gefüttert, soll 3 Fläschen Milch getrunken haben, auf der Fahrt von meiner Mutter zu meiner Tante (45min Fahrt). Das war Grund genug. Das Jugendamt entschied, ich komme zu meiner Tante. Damals war ich ca. 4 Monate alt.

Hoffe, dass ich helfen konnte

Gruß

Schau mal hier:

Http://Sfws-goerlitz.de/index.php?article_id=38

Das ist ein Orientierungskatalog und für Fachkräfte, in dem die verschiedenen Kriterien aufgelistet sind, wann eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Allerdings muss man auch immer beachten, dass Kindeswohl ein schwammiger Rechtsbegriff liegt, ein Gesetz, welches das Kindeswohl definiert gibt es nicht und wäre auch schwer umzusetzen, da jede Situation individuell ist.

Das Jugendamt darf übrigens nur eine Inobhutnahme vornehmen, wenn Gefahr im Verzug ist oder das kind von sich aus um Hilfe bittet. Spätestens nach 48h muss dann entweder die Einverständnis der Eltern vorliegen, oder ein Gerichtsbeschluss. Das JA kann da also nicht willkürlich entscheiden.

Wenn die Eltern nicht sachgemäß für das Kind sorgen oder nicht dazu in der Lage sind oder dem Kind Gefahr durch die Eltern droht. Die Entscheidung darüber wann das der Fall ist liegt aber in der Obhut des Jugendamtes!

Es gibt viele Formen einer Kindswohlgefährdung. Zumeist handelt es sich hier um Vernachlässigung, aber auch Gewalt kann sehr schnell zum Entzug des Sorgerechts führen.

Das Kind wird geschlagen, das Kind bekommt nicht die Ernährung die es benötigt, das Kind wird psychisch misshandelt, die Eltern kümmern sich nicht ums Kind, die Eltern sind drogensüchtig, ..