Wann kann ein Verein zweckgebundene Spenden für andere Dinge verwenden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eigentlich sagt der Name schon alles, die Spende ist zweckgebunden. Sie darf also tatsächlich nur für den vom Spender vorgesehenen Zweck verwendet werden. Aus diesem Grund hat er vermutlich auch nur gespendet.

Ein weiterer Punkt.Die Spende muss zeitnah verwendet werden.D.H. bis zum Ende des übernächsten Wirtschaftsjahres.

http://infodienst.ewnw.de/?p=866

Danke für den link, ich hatte ähnliches auch gefunden. Ich hoffe, Du kennst dich noch ein wenig mehr aus. Gibt es vielleicht eine Ausnahme, wenn der Verein in wirtschaftlichen schwierigkeiten steckt? Und dann lese ich oft, der Verein müsse sich mit dem Spender in Verbindung setzen, wenn er die Zweckbindung aufheben will. Das wird in meinem Fall bestritten, was ich mir gar nicht vorstellen kann, denn dann würde ja alles auf Vertrauensbasis laufen ohne eine Möglichkeit der Kontrolle ..

Und dann das Ding mit der zeitnahen Verwendung. Sagen wir mal, das Bauprojekt soll dieses Jahr stattfinden, steht das geld nicht bereit, scheitert es oder wird a... teuer. Kann dann der Verein sagen, "zeitnah heißt ja, wir müssten erst Ende 2016 zahlen. Bis dahin ist das Projekt tot ... und wir können die Gelder einstreichen"?

Grüße!

@Lebenswasser

Auch wenn das Projekt "tot" ist, dürft Ihr das Geld nicht einstreichen. Ihr könnt nur mit dem Spender Kontakt aufnehmen, und darum bitten, die zweckgebundenheit aufzuheben. Ansonsten macht Ihr Euch nicht nur strafbar und schadenersatzpflichtig, auch die gemeinnützigkeit seid Ihr u.U. schnell los.

@holgerholger

Oh! Kannst Du das mit der Gemeinützigkeit kurz darlegen? Also warum? und ...gibt es da einen Paragrafen?

Vielen lieben Dank und Gruß!

@holgerholger

Auch Dir recht herzlichen Dank noch einmal, hätte Dir gern die halbe Punktzahl vergeben!

Aus steuerrechtlicher Sicht ist es völlig ohne Belang ob eine Spende zweckgebunden oder zur freien Verfügung gegeben wird.

Auch eine zweckgebundene Spende kann zu allen gemeinnützigen Zwecken verwendet werden - daher wären hier keine Probleme mit dem Finanzamt zu erwarten, sofern die Spende nicht in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins verwendet wird.

Die andere Seite ist die des Spenders; dieser hat grundsätzlich einen Anspruch auf den zweckgebundenen Einsatz der Spende.

Der Spender hat dann unter Umständen einen Rückforderungsanspruch, wenn der Verein die Spende nicht vereinbarungsgemäß verwendet. Im Einzelfall wird sicherlich strittig sein können, wie konkret die Zweckbindung war und ob eine abweichende Verwendung wirklich einen Rückforderungsanspruch begründet.

Kommt es tatsächlich zu einer Rückzahlung der Spende, weil der Spender wegen der nicht möglichen zweckgemäßen Verwendung sein Rückforderungsrecht geltend macht, muss das zuständige Finanzamt informiert werden, wenn bereits eine Spendenbestätigung ausgehändigt wurde. Für den Verein ist das wichtig, um eine eventuelle Spendenhaftung zu vermeiden. Für den Spender hat das eine Berichtigung der Steuerfestsetzung zur Folge, wenn mit der Steuererklärung bereits der Sonderausgabenabzug für die Spende geltend gemacht wurde.

Zur zeitnahen Mittelverwendnung sei erwähnt, daß ein Defizitausgleich im ideellen Bereich ja eine zeitnahe Verwendung darstellt.

zeitnah (neue Frist ab 2012)

Verwendung der Mittel innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in welchem die Mittel zugeflossen sind (2015 Zufluß - Verwendung bis Ende 2017)

Allgemein aber insbesondere auch für mehrjährige Projekte darf ein Verein auch aus Überschüssen Rücklagen bilden; damit wird Verwendung der Mittel auch nach Ablauf von 2 Jahren möglich)

Grundsätzlich sollte mit dem Spender darüber gesprochen werden, ob er etwas dagegen hat, wenn seine Mittel für das Projekt eingesetzt werden dürfen...

Eine zweckgebundene Spende muss für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Da hilft auch zum Glück keine Ausrede. Der Spender kann sie ansonsten zurückverlangen.

Moin Holger!

Das sagen bis auf die kompetente Person, die wir gestern dazu befragten, alle Leute. Aber niemand kann mir einen Link zu einem vergleichbaren Fall geben, der bspw. mit einem Urteil dokumentiert ist. Woran denkst du, könnte diese Urteilslosigkeit liegen?

Vielen Dank für deine Antwort!

@Lebenswasser

Dann frag doch die kompetente Person, wo deren Angaben bestätigt werden. Viel Glück!

@Lebenswasser

Die Urteilslosigkeit liegt daran, dass allgemein bekannte Grundsätze nur selten vor höheren Gerichten verhandelt werden.

Eine Spende ist zivilrechtlich eine Schenkung unter Auflage. Der Schenker kann verlangen, dass die Auflage erfüllt wird. Wird die Auflage nicht erfüllt, dann kann der Schenker die Spende zurückverlangen.

Steuerrechtlich können noch die von Michi1010 erwähnte Probleme hinzukommen.

Vielen dank auch Dir zu später stunde ,-)