Wann ist man ein stiefkind?
Meine Mutter hat als ich bereits Erwachsen war und nicht mehr im Haushalt lebte einen Mann kennengelernt und geheiratet. Nun ist meine Frage bin ich sein offizielles stiefkind? Angeblich braucht er meine Geburtsurkunde für die Rentenversicherung, aber ich verstehe nicht wofür!?
5 Antworten
wohl um Nachzuweisen dass er nicht der Vater ist. Es besteht kein Verwandtschaftliches Verhältnis
es geht eher um das Gegenteil
als leibliches Kind würde ich es verstehen, nicht aber bei einem Stiefkind
peterobm: Lese meinen Beitrag und den Nachtrag dazu. Dann erfährst du worum es geht und was es zubeachten gibt.
der Nachtrag war recht interessant und verständlich
okay
Wenn ich helfen konnte, gerne.
Er würde die Geburtsurkunde brauchen, wenn deine Mutter geheiratet hat, als du noch jünger als 25 warst und ihr drei in einem Haushalt gelebt hättet. Es geht da um seinen Beitrag zur Pflegeversicherung. Da ist kein Zuschlag zu zahlen, wenn man ein Kind oder auch Stiefkind hat.
Er kann damit nichts anfangen, da du nicht sein leibliches KInd bist.
Du bist sein Stiefkind. Fertig.
Er brauch die Geburtsurkunde für die RV, da Rentner mit leiblichen Kindern weniger Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen müssen und leibliche KInder bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Da du nicht sein leibliches Kind bist ist seine Anfrage überflüßig.
Hat er keine eigene Kinder?
Nachtrag: Es gibt da ganz spezielle Voraussetzungen, die du hier nachlesen kannst ab Seite 3. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0830.pdf?__blob=publicationFile&v=15
Anerkannt würde das Kind, wenn es bei der Heirat noch im Haushalt gelebt hätte.
Das ist richtig! Wer Kinder erzogen (oder verzogen) hat, zahlt 0,25% weniger Beiträge zur Pflegeversicherung. Da die FS aber nie in seinem Haushalt gelebt hat, kann er sie nicht angeben.
Außerdem werden Kinder beim Rentenantrag im Zusammenhang mit der Prüfung der KVdS abgefragt, aber auch dort spielen nur Kinder eine Rolle, die im eigenen Haushalt gelebt haben.
Ja, bist Du.
Wenn man Rente beantragt, muss man die Geburtsurkunden der Kinder vorlegen.
Ich war auch überrascht, als ich meinen Mann heiratete, der zwei Kinder hat mit seiner ersten Frau.
Plötzlich standen auf meiner Steuerkarte 1,0 Kinder. :)
obwohl ich bereits Erwachsen war bzw bin ?
Das spielt keine Rolle.
- Du bist das Kind Deiner Mutter.
- Er hat Deine Mutter geheiratet.
- Auf dem Papier bist Du jetzt auch sein Kind, für die Steuer, die Rente usw.
Nein ist es nicht, es gibt da ganz spezielle Voraussetzungen, die du hier nachlesen kannst ab Seite 3. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0830.pdf?__blob=publicationFile&v=15
Anerkannt würde das Kind, wenn es bei der Heirat noch im Haushalt gelebt hätte.
- jap, du bist sein Stiefkind
- frag ihn doch einfach, wozu er deine G-Urkunde braucht :-)
ist man nur durch heirat eines Elternteil wirklich stiefkind? mit rechten und Pflichten
Ja-ha!
Was denn für Rechte und Pflichten? Du bist nicht verwandt und offenbar auch nicht adoptiert.
jup,
deine Mutter hat diesen Mann geheiratet - Mutter stirbt - der Mann erbt 50% - du als Einzelkind - die anderen 50%. Damit bist du aus der Erbfolge raus. Stirbt nun der Mann, erben seine Verwandten.
nur als Beispiel
Für die Festsetzung der Beitragshöhe bei der Pflegeversicherung und für die Prüfung der KVdR muss er angeben, ob er Kinder in seinem Haushalt erzogen hat.
In dem Fall braucht die Geburtsurkunde nicht, denn da das Stiefkind nie in seinem Haushalt gelebt hat, spielt es für die Rentenversicherung keine Rolle!
Er wird den Überprüfungsbogen (Formular R0830) bekommen. Dann stellt sich heraus, dass die Angaben völlig überflüssig sind, weil das "Kind" nicht anerkannt wird.
@Griesuh hat das in seinem Beitrag bereits korrekt dargestellt.
peterobm, leider genial daneben.
Lese meinen Beitrag dazu, dann erfährst du warum beim rentenantrag die Geburtsurkunde eines (leiblichen) Kindes abverlangt wird.