Wann ist man ein stiefkind?

5 Antworten

wohl um Nachzuweisen dass er nicht der Vater ist. Es besteht kein Verwandtschaftliches Verhältnis

es geht eher um das Gegenteil

peterobm, leider genial daneben.

Lese meinen Beitrag dazu, dann erfährst du warum beim rentenantrag die Geburtsurkunde eines (leiblichen) Kindes abverlangt wird.

@Griesuh

als leibliches Kind würde ich es verstehen, nicht aber bei einem Stiefkind

@peterobm

peterobm: Lese meinen Beitrag und den Nachtrag dazu. Dann erfährst du worum es geht und was es zubeachten gibt.

@Griesuh

der Nachtrag war recht interessant und verständlich

okay

@peterobm

Wenn ich helfen konnte, gerne.

Er würde die Geburtsurkunde brauchen, wenn deine Mutter geheiratet hat, als du noch jünger als 25 warst und ihr drei in einem Haushalt gelebt hättet. Es geht da um seinen Beitrag zur Pflegeversicherung. Da ist kein Zuschlag zu zahlen, wenn man ein Kind oder auch Stiefkind hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Er kann damit nichts anfangen, da du nicht sein leibliches KInd bist.

Du bist sein Stiefkind. Fertig.

Er brauch die Geburtsurkunde für die RV, da Rentner mit leiblichen Kindern weniger Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen müssen und leibliche KInder bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Da du nicht sein leibliches Kind bist ist seine Anfrage überflüßig.

Hat er keine eigene Kinder?

Das ist richtig! Wer Kinder erzogen (oder verzogen) hat, zahlt 0,25% weniger Beiträge zur Pflegeversicherung. Da die FS aber nie in seinem Haushalt gelebt hat, kann er sie nicht angeben.

Außerdem werden Kinder beim Rentenantrag im Zusammenhang mit der Prüfung der KVdS abgefragt, aber auch dort spielen nur Kinder eine Rolle, die im eigenen Haushalt gelebt haben.

Ja, bist Du.

Wenn man Rente beantragt, muss man die Geburtsurkunden der Kinder vorlegen.

Ich war auch überrascht, als ich meinen Mann heiratete, der zwei Kinder hat mit seiner ersten Frau.

Plötzlich standen auf meiner Steuerkarte 1,0 Kinder. :)

obwohl ich bereits Erwachsen war bzw bin ?

@Katzenmaeulchen

Das spielt keine Rolle.

  1. Du bist das Kind Deiner Mutter.
  2. Er hat Deine Mutter geheiratet.
  3. Auf dem Papier bist Du jetzt auch sein Kind, für die Steuer, die Rente usw.
  1. jap, du bist sein Stiefkind
  2. frag ihn doch einfach, wozu er deine G-Urkunde braucht :-)

ist man nur durch heirat eines Elternteil wirklich stiefkind? mit rechten und Pflichten

@Katzenmaeulchen

Was denn für Rechte und Pflichten? Du bist nicht verwandt und offenbar auch nicht adoptiert.

@Katzenmaeulchen

jup,

deine Mutter hat diesen Mann geheiratet - Mutter stirbt - der Mann erbt 50% - du als Einzelkind - die anderen 50%. Damit bist du aus der Erbfolge raus. Stirbt nun der Mann, erben seine Verwandten.

nur als Beispiel

Für die Festsetzung der Beitragshöhe bei der Pflegeversicherung und für die Prüfung der KVdR muss er angeben, ob er Kinder in seinem Haushalt erzogen hat.

In dem Fall braucht die Geburtsurkunde nicht, denn da das Stiefkind nie in seinem Haushalt gelebt hat, spielt es für die Rentenversicherung keine Rolle!

Er wird den Überprüfungsbogen (Formular R0830) bekommen. Dann stellt sich heraus, dass die Angaben völlig überflüssig sind, weil das "Kind" nicht anerkannt wird.

@Griesuh hat das in seinem Beitrag bereits korrekt dargestellt.