Wann ist es Rufmord? Wer zahlt Anwaltskosten?

8 Antworten

Wie alt seit ihr ? Man kann eine Anzeige bei der Polizei machen ! Anwalt kostet Gebühr ! Anwaltkosten zahlt derjenige der ihn beauftragt ! Wenn man noch nicht volljährig ist muss ein Erwachsener den Anwalt bezahlen ! Wenn man irgendetwas gegen Lügen, Geüchte usw. unternimmt dann blamiert man sich nicht, denn es ist toll wenn sich jemand nicht mehr alles gefallen lässt. Ist deine Freundin etwa zu geizig etwas dagegen zu tun ? Deine Freundin will wohl sich lieber weiter alles gefallen lassen nur weil Geiz im Spiel ist. Wenn deine Freundin etwas dagegen unternimmt dann kann Sie es nachher anderen sagen was ihr wiederfahren ist und wird sogar Anerkennung dafür finden, weil sie mutig war sich nicht mehr alles gefallen zu lassen.

Meine Freundin ist 36, genau deshalb ist es ihr wohl peinlich ein fass aufzumachen.geizig ist sie nicht,aber sie will kein großes tammtamm darum machen und zieht sich zurück.ihre lösung ist es alle zu meiden,das nimmt ihr aber auch ziemlich viele freiheiten!!!ich sorge mich halt um sie,da das keine lösung ist...

Achja am besten ist es übrigens einfach die Polzei zu kontaktieren. Die leiten dann eine Untersuchung ein, und ggf. auch Gerichtsverfahren.

Die Kosten trägt dann immer der Staat (Bzw. der Angeklagte im Falle eines Schuldspruches)

Gruß Andreas

Rufmord, genauer Verleumdung (§ 187 StGB) und üble Nachrede (§ 186 StGB) setzt voraus, dass man

  • einer bestimmten Person
  • Behauptrung oder Verbreitung unwahrer Tatsachen

nachweisen kann.

Bei Gerüchten weiss man aber nie, wer genau was wem erstmals gesagt hat oder eben nur vom Hörensagen weiter erzählt :-(

Selbst wenn dem so wäre (und nur dann könnte man eine widerklagenden Strafanzeige vermeiden!) und Anzeige gestellt werden könnte, und die Staasanwaltschaft hier mehr als Zickenkrieg erkennt und tatsächlich Verfahren eröffnet und es sogar zu einer Verhandlung mit Verurteilung käme: Was hat deine Freundin davon?

Wären die Gerüchte aus der Welt? Hören alle deshalb damit auf? Oder wird es schlimmer? Glauben es nun erst recht viele, weil "Wo Rauch ist, ist auch Feuer"?

G imager761

was sie davon hat?nun ja,meiner meinung nach ihr recht. denn jetzt steht sie im ganzen ort blöd da und kann sich nicht mehr blicken lassen ohne dass sie jemand anguckt, oder zukünftig sogar anpöbelt.wo geht es denn da noch schlimmer?sie selbst ignoriert die damen schon lange!es hat aber leider leider nichts gebracht! :/

Hallo Belle86,

Dies ist schon längst Rufmord also würde ich an deiner Stelle schnellstmöglich zur Polizei gehen.!

Die Anwaltkosten werden vom Täter Übernohmen wenn sie die Gerichtverhandlung gewinnt ! (Was sehr wahrscheinlich ist)!

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen

Gruß Tobi

Sollte sie vielleicht Beweise sammeln? Wobei das bei Mundpropaganda schlecht geht :/ Ich könnte vielleicht noch ein paar Sachen aus dem Internet retten, ob sie allerdings Anrufe, Sms, etc gespeichert hat weiß ich nicht! :/ Kann man dennoch zur polizei??

@Belle86

Ich würde Screenshots machen von den Nachrichten etc. (so hat sie einiges mehr chancen und hat auch beweise) Zur Polizei kann man immer ;) wenn dies zbs. über Skype,Facebook usw. geschehen ist sind die daten nicht verloren! dies kann die Polizei bei Skype etc. anfordern oder deine Freundin direkt!

@Tobilein96

Bild und Tonaufnahmen dürfen nach dem deutschen Recht nicht verwertet erden. Sie macht sich dann auch noch selbst strafbar. Sie muss ein Zeugnissbuch anlegen, mit Datum, Uhrzeit und mindestens eine fremde Person, die bereit ist, dass gehörte auch zu bestätigen.

Von Rufmord ist das aber noch weit entfernt. Wegen übler Nachrede macht sich strafbar, wer Tatsachen über einen anderen weiterverbreitet, die nicht bewiesen sind, die diesen jedoch verächtlich machen oder ihn im öffentlichen Ansehen herabwürdigen können.

Für diese Anzeige brauchst du keinen Anwalt, diese kannst du direkt bei der Polizei stellen oder aber per email Polizei NRW aufgeben.

kostet das bei der Polizei Geld