Wann ist es eine Verkehrsbehinderung, wenn zwei Fahrradfahrer nebeneinander fahren?

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§ 2 Abs. 4 Satz 1 StVO sagt: „Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.“

Im Folgenden ist es auch erlaubt:

  • In Fahrradstraßen ist das Nebeneinanderfahren grundsätzlich erlaubt.
  • Im geschlossenen Verband (mehr als 15 Radfahrer) ebenfalls.
  • Und natürlich immer dann, wenn der Verkehr nicht behindert wird.

    Nicht behindert wird der Verkehr, wenn das Überholen durch andere Fahrzeuge durch das Nebeneinanderfahren nicht beeinträchtigt wird. D.h. auf einer 6 Meter breiten Kreisstraße ist das Nebeneinanderfahren
    zulässig, denn ein Kfz kommt problemlos auf der Überholspur vorbei. Bei
    Gegenverkehr natürlich nicht, aber das wäre auch beim
    Hintereinanderfahren nicht möglich.


Crack  29.05.2017, 15:26

Unterstützende Anmerkung:

Da es auf einer normalen Straße nicht möglich ist einen Radfahrer bei Gegenverkehr zu überholen spielt es somit auch keine Rolle ob da sich da ein Radfahrer oder zwei nebeneinander fortbewegen.

Von Seiten der Verkehrssicherheit wäre es sogar von Vorteil wenn die Radfahrer nebeneinander fahren - dann sind zumindest die üblichen Überholmanöver mit viel zu geringem seitlichen Abstand ausgeschlossen.

Wenn die zu langsam sind und den Verkehr aufhalten, wenn der Verkehr nicht die Möglichkeit zu überholen hat

Wenn ein Autofahrer minutenlang mit Tempo 20 hinter zwei nebeneinander fahrenden Radlern hereiern muss, weil die beiden nun mal gerne  nebeneinander fahren oder sich etwas zu erzählen haben, dann ist das eine Behinderung.

Immer dann, wenn der ansonsten rollende Verkehr aufgehalten / behindert wird, dann dürfen Radfahrer nicht nebeneinander fahren.

Grüße, ----->