Wann ist eine Zeitarbeitsfirma an einen Tarif gebunden?

3 Antworten

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Es gibt 2 Arbeitgeberverbände für die Zeitarbeit:

- Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister BAP und

- Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. iGZ

Mit der Verhandlungsgemeinschaft dieser beiden Unternehmensverbände hat die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit der Einzelgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB  Tarifverträge abgeschlossen.

Eine Zeitarbeitsfirma ist dann an einen Tarifvertrag gebunden, wenn sie einer der beiden oben genannten Arbeitgeberverbände BAP oder iGZ angehört; streng genommen/theoretisch gilt der Tarifvertrag dann nur für Arbeitnehmer, die selbst wiederum Mitglieder einer der beteiligten Gewerkschaften sind. 

Unabhängig davon muss eine Zeitarbeitsfirma einen Tarifvertrag auch dann anwenden, wenn im Arbeitsvertrag die Anwendung eines Tarifvertrag vereinbart wird, ohne dass Arbeitgeber oder Arbeitnehmer selbst Mitglied einer einen Tarifvertrag schließenden Partei wären.

Dankeschön! Das wollte ich wissen

Wenn du den Vertrag unterschreibst

Ich unterschreibe keinen Vertrag, weder mit einer Zeitarbeitsfirma, noch mit einer Gewerkschaft ;)
Ich weiß, dass nicht alle Zeitarbeitsfirmen tarifgebunden sind... daher meine Frage oben.

Die Antwort ist Unsinn!

Es ist übrigens nicht verboten die Mitarbeiter übertariflich zu bezahlen. Die Sklavenhalterbranche übersieht es gerne.....

Die Sklavenhalterbranche

Einmal abgesehen davon, dass es in dieser Branche möglicherweise besonders viel "schwarze Schafe" gibt, ist das bloße Polemik, die an den Tatsachen vorbei geht.

Schau Dir einfach einmal die Entgelttabellen dieser Tarifverträge an, dann kannst Du leicht feststellen, dass die Entgelte dort höher sind als in manchem gewöhnlichen Betrieb.

Im Übrigen müssen Zeitarbeitsfirmen, die den genannten Tarifverträgen nicht unterliegen, ihren Arbeitnehmern dasjenige an Entgelt zahlen, das auch die ausleihende Firmen ihren Arbeitnehmern zahlen!