Wann ist eine Forderung wegen Schwarzfahren mit dem Bus Verjährt?
Hallo zusammen, habe folgenden Fall. Am 06.05.2009 bin ich mit dem Bus Schwarz gefahren, und wurde erwischt. 40€ na gut dachte ich mir ich über weise es. Wie es der Teufel so will habe ich es schlichtweg vergessen, da ich auch keine Mahnung bekommen habe.
am 26.10.2011 bekomme ich ein Brief von einem Inkasso unternehmen un wollen von mir etwas mehr wie 80 €. Ehrlichgesagt sehe ich es nicht ein, ich höre von denen fast 2,5 Jahre nix und auf einmal wollen sie das doppelte.
OK 40€ kann ich schon bezahlen jedoch denke ich das es schon Verjährt ist oder nich? Für Hilfreiche infos bin ich Dankbar.
5 Antworten
ja leider noch nicht verjährt. Aber es ist schon seltsam das es 2 jahre dauert bis nen Brief vom inkasso kommt .Habe das selbe problem bin anfang des jahres schwarz gehfahren und diesem monat kamm die rechnung vom Inkasso Büro .Ich ruf an um zu sagen he leute ich zahl am 15 .Dann will mir die Dame erzählen da wäre noch ne offene Rechnung aus dem Jahre 2009 !!! Ich natürlich gar kein Plan. Frag nach wieviel ? und überhaupt was das ist ? Ihre Antwort ja sie weiss nur die Summe aber sie kann in die Akte nicht reinschauen .Aber wir könnten die Summer mit der aktuellen Rechnung zusammen legen und gleich ne Ratenvereinbarung machen !!! Ne ne ne also ich zur ihr weiss von nichts , darauff sie ja sie hatt mir schon mehre Briefe geschrieben .MH also die Briefe sind komischerweise nie bei mir angekommen . Nene ich zahle die aktuelle forderung und von der alten forderung soll sie mir doch mal die genauen unterlagen zukommen lassen ? bin ja mal sehr gespannt .Aber mal ganz ehrlich ein Inkasso Unternehemn schreibt vielleicht 2 mal an aber der nächste Brief ist dann vom gericht .Es ist schon mehr als seltsam das da ne forderung von 20009 noch offen sein soll..
Ich würde dir raten, die Summe zu zahlen. Du kannst ja auch eine Ratenzahlung von je 40 Euro ausmachen. Es ist dein Versäumen und umso länger du wartest, desto teurer wird der Spaß. Spar dir das Geld und zahl es und lerne daraus für die Zukunft.
Verjährung tritt erst 3 Jahre zum Jahresende der Anspruchsentstehung ein. In Deinem Fall also erst am 31.12.2012.
Eine Mahnung musste man Dir nicht zusenden, Du befandest Dich automatisch in Verzug. Mit den knapp 80,- Euro bist Du noch relativ preiswert davongekommen.
Das stimmt so nicht ganz - aber die komplette Hemmung der Verjährung aufzubröseln ist mir ein wenig zu kompliziert an dieser Stelle..
Das ist nicht verjährt, das musst Du leider bezahlen. Sonst gibt es irgendwann einen Titel, der dann vollstreckt wird.
Keiner ist verpflichtet dir eine Mahnung zu schicken. Es reicht auch, wenn man dir zwei Tage vor Verjährung den Mahnbescheid zustellt und auch aus 40 eben 120€ wurden.
Verjährung tritt erst 3 Jahre zum Jahresende der Anspruchsentstehung ein. In Deinem Fall also erst am 31.12.2012.
Korrekt.
Durch jede erneute Einforderung dieser Schuld beginnt die Verjährungsfrist wieder neu.
Dies trifft für die Forderung des Inkassounternehmens zu.
Nun gelten wieder 3 neue Jahre.
Herzlichen Glückwunsch !