Wann ist ein ROHBAU fertiggestellt?

7 Antworten

"Seehausen" hat leider nicht recht, denn i.d.R. steht da nur, dass, wie zum Beispiel in der Sächsischen Bauordnung die Bauaufsichtsbehörde verlangen kann: ..., dass ihr Beginn und Beendigung bestimmter Bauarbeiten angezeigt werden. Die Bauarbeiten dürfen erst fortgesetzt werden, wenn die Bauaufsichtsbehörde der Fortführung der Bauarbeiten zugestimmt hat. Ein Rohbau braucht auch keine Dachdeckung. Der Rohbau versteht sich in der Fertigstellung aller konstruktiv-tragenden Bauelemente sowie der äußeren Kontur des Hauses - für das Dach bedeutet dies die Dachkonstruktion (der Dachstuhl). Unbeschadet davon können z. B. Kreditgeber oder Bauaufsichtsbehörde gegenüber dem Bauherren "ihre" Definition eines Rohbaus durchsetzen.

Also ist "Rohbau" eine reine Definitionssache? Eine Bank kann darunter also etwas anderes verstehen wie z. B. ein Bauunternehmer oder ein Bauherr?

@iteach

ALLES ist ein Frage der Definition - in dem Fall liegt es daran, was derjenige damit erreichen will. Eine offizielle Definition zum Rohbau wirst Du nicht finden, ist aber bautechnisch mit meiner o. g. Formulierung abgedeckt.

Definitiv,ist ein Rohbau dann fertig,wenn er als solcher vom Bauamt abgenommen wurde,-das heißt,wenn alle Statischen Vorrausetzungen zum Weiterbauen gegeben sind einschliesslich Dachstuhl,Maurerarbeiten,Betonbauarbeiten und Gefahrloser Zugang abgeschlossen ist.-abzüglich eventueller Vertraglich festgelegter Eigenleistungen,welche in vielen Verträgen im Kleingedruckten stehen und von Laien oftmals übersehen werden. Wie zB.Aussentreppen usw. oder Aussenanlagen,(Garten und Rasenflächen )Garagen und deren Einfahrten,Pflasterarbeiten usw.

MFG Wollelan

Wann ein "Rohbau" fertig ist steht in jeder Landesbauordnung unter "Bauzustandsmitteilungen" exakt beschrieben; in allen ziemlich gleich. Denn dann muss man die "Rohbaufertigstellungsmitteilung" auf amtlichem Vordruck der Bauaufsicht vorlegen.

Die Definition "Rohbau" ist genauso vage, wie "schlüsselfertig". ICH verstehe darunter die Gründung, Wände, Decken, Dachstuhl und Dacheindeckung. Als "geschlossener Rohbau" könnte man dann auch noch Fenster und Haustüre mit einbeziehen. Die nichttragenden Innenwände zähle ich nicht zum Ausbau, sondern ebenfalls zum Rohbau um deine Frage zu beantworten.

Glaube, Liebe Hoffnung hilft bei Legaldefinitionen nicht weiter!

Oh pharao, si tacuisses, baufachmann mansisses!!!!!

Außenwände, Innenwände und Dachstuhl mit Dacheindeckung