Wann ist ein Mietvertrag rechtsgültig?

4 Antworten

Eine sehr unübersichtliche Situation. Wann hat das Vorgespräch stattgefunden? Wann bist du mit Hilfe des Schlüssels in die Wohnung eingezogen? Wann hast du die erste Miete bezahlt? Warum wurde der Mietvertrag nicht schon zum 1.12.13 schriftlich gefertigt? Wer war Zeuge diese Vorgespräches? Wann hat dir der Vermieter den schriftlichen Mietvertrag in 2 Ausfertigungen in die Handgegeben oder mit der Post nachweislich geschickt? Gibt es dafür Zeugen?

Ich konstruiere ohne Anspruch auf Rechtsgültigkeit: Du stehst in einem mündlichen und gültigen, unbefristeten Mietvertrag, du hast die Mietsache in Besitz genommen, du hast eine Gesamtmiete bezahlt. Du brauchst keinen schriftlichen Mietvertrag - damit musst du auch keine Kaution an den Vermieter übergeben. Die Gesamtmiete ist eine Pauschalmiete, damit erfolgt keine Abrechnung der Nebenkosten. Alles in Allem hättest du eine starke Position als Mieter, wenn du keinen schriftlichen Mietvertrag unterschreibst.

Wenn du mit dieser Haltung dem Vermieter gegenübertrittst, kannst du Änderungen des vorliegenden schriftlichen Mietvertrages in deinem Interesse herbeiführen. Ich bitte um weitere Diskussionen.

Dann sage es Dem Vermieter. Da muss er denn ja mit einverstanden sein.

Ist ein Mietvertrag rechtsgültig bereits bei Schlüsselübergabe oder erst bei Unterschrift durch den Mieter?

Ein Mietvertrag kann diurch mehrere Sachen wirksam werden, z.B. durch:

  • Durch Unterschrift von Mieter und Vermieter

  • Durch Übergabe der Schlüssel

  • Durch die Mietzahlung

Ich würde gerne zum Ende des Monats wieder ausziehen. Geht das ohne Probleme?

Ausziehen kannst Du jederzeit, doch Du muss den Mietvertrag schriftlich kündigen mit der Kündigungsfrist.

Mit dem Vermieter habe ich jetzt noch nicht gesprochen.

Ich würde gerne zum Ende des Monats wieder ausziehen.

Miete auch bezahlt?

Wenn ja ist ein Mietvertrag zustande gekommen.

Ein mündlicher, der genau so bindend ist wie ein schriftlicher.

Ohne Probleme kannst Du ausziehen. Aber nicht so einfach aus dem Vertrag kommen.

Den mußt Du kündigen. Und zwar schriftlich mit der für Mieter gesetzlichen Frist von 3 Monaten.