Wann ist ein Arbeitsvertrag gültig?

6 Antworten

Auch wenn Du ein komplett unterschriebenes Exemplar in Händen hälst ist dieser Vertrag noch lange nicht automatisch in Kraft.

Aufs "kleingedruckte"achten.

2 Klauseln stehen z.B. in fast allen Verträgen vorbehaltlich zustimmung der Ärztlichen Abteilung und vorbehaltlich der zustimmung des Betriebsrates.

Wiederspricht auch nur einer dieser genannten Seiten was durchaus regelmässig vorkommt ist der unterschriebene Vertrag in Deinen Händen nichts Wert.

Darum bevor man anderen absagt bzw. eine alte Stelle kündigt immer erstr abklären ob auch alle zustimmungen die im Vertrag unter voehaltlich eingefordert werden auch vorliegen.

Du könntest jetzt noch abspringen, denn dein Arbeitgeber hat deine Unterschrift noch nicht. Er könnte nicht mehr zurücktreten, weil du den unterschriebenen Vertrag in Händen hast. Wenn du die Arbeit schon aufgenommen hast, gilt das als Zustimmung zu dem Vertrag, auch wenn du ihn noch nicht unterschrieben hast.

ein Vertrag bedarf zur Gültigkeit der Einverständnis, bzw in deinem Falle der Unterschrift beider Parteien. Haben beide Unterschrieben ist der Vertrag gültig

Mit Eingang des von Dir unterschriebenen Arbeitsvertrages beim Arbeitgeber ist dieser gültig.

Wenn beide Unterschriften drunter sind, ist der Vertrag mit sofortiger Wirkung gültig!

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