Wann ist der Urlaub automatisch genehmigt (Urlaub, Arbeitsrecht)?

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Stimmt das und wenn ja, ab wann?

Nein, das stimmt ("leider", könnte man sagen) nicht!

Es ist richtig, dass ein Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von 1 Monat eine Entscheidung über seinen Urlaubsantrag verlangen darf! Das ist zwar in keinem Gesetz festgelegt, aber Richterrecht (also Ergebnis der Rechtsprechung).

Geschieht das nicht, bedeutet das aber auch nicht, dass der Urlaub damit praktisch "automatisch" genehmigt ist; der Arbeitnehmer darf danach also nicht eigenmächtig - ohne ausdrückliche Genehmigung - den Urlaub antreten.

Wenn der Arbeitgeber nach 1 Monat auch nach Aufforderung durch den Arbeitnehmer keine Entscheidung trifft, bleibt diesem nur der Weg über das Arbeitsgericht: eine Leistungsklage zur Gewährung des Urlaubs, in zeitlich dringenden Fällen auch über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

myltlpwny  20.06.2016, 22:50

Ich bin in einer Urlaubsgruppe. Mit noch 4 anderen und einer scheidet dieses Jahr noch aus, weil dieser in Rente geht. Ich habe meinen direkten Vorgesetzten (Meister der auch für meinen Urlaub zuständig ist) gefragt, ob ich Ende März und Anfang April nächstes Jahr 12 zusammenhängende Urlaubstage haben könnte, da meine Lebengefährtin und ich mit meiner zukünftigen Stieftochter außerhalb der Saison (vor und das Wochenende anfangs der Osterferien(arbeite auch Samstags und Sonntags))  Urlaub haben könnte. Die 3 anderen aus meiner Urlaubsgruppe hatten nichts dagegen (betrieblich bedingt aufgrund der 31Stunden Woche (wo der Vertrag noch 2Jahre auf 31Stunden läuft) ist immer einer von uns im Tarifurlaub oder aufgrund von Arbeitszeitkonten im Urlaub) und mein Vorgesetzer lehnte es ab, mit der Begründung, er wüsste nicht, wer noch als neue Person in unsere Urlaubsgruppe kommt oder ob der Tarifvertrag auf 34Stunden wieder plötzlich geändert werden könnte (alles reine Spekulation ohne wirkliche Begründung). Wir sind die größte Urlaubsgruppe mit 5 Personen gewesen (6x 4er Urlaubsgruppe und 2x 5er Gruppe). Bleibt mir da nur der Weg zum Betriebsrat? Wie stehen meine Chancen, wenn die einzigen 3 aktuellen Leute aus meiner Gruppe schon keine Überschneidungen des Urlaubs haben würden.


Sorry für den riesen Text, aber wollte den Fall genau schildern. 

Familiengerd  21.06.2016, 12:27
@myltlpwny

Der Arbeitgeber darf die Urlaubsgenehmigung nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern, die er darlegen und beweisen können muss.

Die von Deinem Meister vorgebrachten Argumente sind weder stichhaltig noch dringend, sondern bloße hypothetische Annahmen, die nicht zur Verweigerung berechtigen - es recht, wenn die übrigen Mitglieder Deiner "Urlaubsgruppe" keine Einwände haben.

Du solltest Dich auf jeden Fall an den Betriebsrat wenden, denn auch für solche Fälle - Auseinandersetzung und Uneinigkeit in Urlaubsfragen - ist er ausdrücklich gefordert!

"Zur Not" bleibt nur den in meiner Antwort bereits genannte weg der gerichtlichen Klärung (für den Du übrigens keinen Anwalt brauchst).

Ich sehe hier - nach Deinen Schilderungen/Informationen - kein Recht des Arbeitnehmers, die Urlaubsgenehmigung zu verweigern!

myltlpwny  22.06.2016, 12:04
@Familiengerd

Ich werde es erstmal versuchen über den Betriebsleiter (direkter Vorgesetzter meines Meister) zu klären. Sollte dies keine Einigung bringen, werde ich für den nächsten Termin mit dem Betriebsleiter den Betriebsrat mitnehmen. Ich denke in diesem Fall sollte eine außergerichtliche Lösung möglich sein, da die Betriebsführung großen Wert auf die Mitarbeiterzufriedenheit legt. 

Wenn ich mich nicht irre, beträgt die Zeit einen Monat. Sollte es innerhalb dieses Zeitraums zu keiner Aussage kommen, das der Urlaub genehmigt oder nicht genehmigt wurde, gilt der Antrag als angenommen und du erhältst deinen Urlaub.

Familiengerd  21.01.2016, 13:08

gilt der Antrag als angenommen und du erhältst deinen Urlaub

Das ist ein Irrtum (siehe meine eigene Antwort).