Wann hat man rechte an einen Spiel?

7 Antworten

Unabhängig von Art. 13/17 bräuchtest du per Gesetz jetzt auch schon die Einwilligung des Publishers des entsprechenden Spiels, da Spiele urheberrechtlichen Schutz genießen und es daher generell verboten ist Aufnahmen dieser öffentlich zugänglich zumachen (da nur der Publisher diese Rechte besitzt).

De Facto ist es aber momentan so, dass viele Publisher z.B. Let's Plays von ihren Spielen dulden, da dies natürlich auch eine Form der kostenlosen Werbung für sie darstellt (außer z.B. Nintendo, da muss man einen Duldungsantrag einreichen und die Lizenz explizit erwerben).

Durch den Kauf eines Spiels erwirbst du lediglich den Besitz des Spiels, jedoch keine Urheberrechte (z.B. Veröffentlichungsrecht).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Man kann Software (also auch ein Spiel) nie kaufen - also daran Besitz zu erwerben -, sondern man kauft lediglich eine Lizenz, um die Software entspr. der Lizenzbedingungen nutzen zu dürfen.

Man hat also auch keinerlei Rechte an Software/Spiel.

Das alles hat nicht mit Artikel 13/17 zu tun, das war schon immer so und wird sich nicht ändern.

Aber nein! Mit dem Kauf erhältst Du lediglich das Recht, das Spiel zu spielen. Du erhältst doch nicht die Rechte an der Software!

Die Veröffentlichung von Let's Plays stellt bereits jetzt (nicht erst mit Artikel 17, der vorher mal 13 hieß) eine Urheberrechtsverletzung dar. Es ist aber so, dass viele Spielehersteller diese als kostenlose Werbung dulden. Das bedeutet aber nicht, dass es ein Übergang irgendwelcher Rechte wäre.

Es gibt sogar Konzerne (beispielsweise Sony), welche bei Werbefinanzierten Let's Plays eine Umsatzbeteiligung fordern.

Korrektur: Nicht Sony sondern Nintendo.

Seit dem 29. November 2018 gibt es diese "Richtlinien zu Nintendo-Spielinhalten auf Internetportalen zur Veröffentlichung von Bildern und Videos" - also bereits zweieinhalb Jahre vor jeglicher Neuregelung in Europa.

"Denn mit einem Let´s-Play Video oder Streams, in dem Ausschnitte aus einem Computerspiel gezeigt werden, wird in die Rechte des Spieleherstellers eingegriffen, wie das ausschließliche Recht auf Zurverfügungstellung nach § 18a UrhG [gibt es nicht; Gerd], das Recht zur Vervielfältigung nach § 15 UrhG und Verbreitung nach § 16 UrhG [falsch; Gerd]." Schreibt Anwalt Marian Härtel hier.

Gemeint hat er damit sicher stattdessen UrhG § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, § 16 Vervielfältigungsrecht und § 17 Verbreitungsrecht.

Wenn man nun zu MediaMarkt geht und eine UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten kaufen möchte für ein PC-Spiel, müssten die Verkäufer so anworten, wie Anwalt Härtel es in obiger Quelle tut:

"Es ist also sehr anzuraten, vor der Veröffentlichung von Videos oder vor dem Betrieb von Twitch-Kanälen, eine Anfrage beim Hersteller zu stellen oder zumindest – beispielsweise mit mir – Rücksprache zu halten 😉"

Gruß aus Berlin, Gerd

Man kauft nicht die Rechte an einem Spiel, sondern eine Lizenz dieses zu nutzten. Das Spiel gehört dir nicht.