Wann hält man eine ordentliche Gesellschafterversammlung ab und wann eine außerordentliche?

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Eine ordentliche Gesellschafterversammlung hält man turnusmäßig ab, um die abgelaufenen Geschäftsvorfälle und Betriebsergebnisse den Gesellschaftern kund zu tun.

Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung beruft man ein, wenn es irgendwo in der Firma brennt, z.B. drohende Zahlungsunfähigkeit oder ein neuer Partner will in die Firma einsteigen, und eine rasche Entscheidung von Nöten ist.

Dann würde ich die Feuerwehr rufen. Achtung, nur ein Witz!

Die ordentliche einmal pro Jahr und die außerordentliche bei Bedarf und wenn das Stammkapital zur Hälfte verloren gegangen ist.

Ordentlich sind die regelmäßig gemäß Vertrag vorgeshenenen Versammlungen. Die Außerordentlichen beruft man ein, wenn dringende Probleme im Laufe eines Jahres anstehen und eine ordentliche Versammlung zeitlich nicht naheliegt.

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