Wann gilt eine Wohnung als renovierungsbedürftig?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei Renovierungsbedürftigkeit zum Mietbeginn (also unrenovierte Übergabe an dich) hat der Vermieter bei Mietende keinen Anspruch auf Schönheitsreparaturen durch dich. Der BGH meint, der Mieter muss die Wohnung nicht besser zurückgeben als er sie übernommen hat. Daraus folgt, die Wohnung ist nur besenrein mit ungeputzten Fenstern und unverschlossenen Bohrlöchern zurückzugeben. Da du Beweis führen kannst, wäre der Vermieter nicht berechtigt, dir u.U. diesbezüglche Forderungen von deiner Kaution in Abzug zu bringen.

Bitte unterschreibe das Übergabeprotokoll nicht, da sind oft üble Fallen drin. Du bist nicht zur Unterschrift verpflichtet.

Das kommt darauf an: Ist man dir wegen der Renovierungsbedürftigkeit mit der/n ersten Monatsmiete/n oder der Kautionshöhe entgegegekommen und wären Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart und nach Grad der Abnutzung fällig, schuldest du sie auch.

Gleiches gilt, wenn die Renovierungsvereinbarung individuell vereinbart wäre.

Nur wenn dem nicht so wäre, musst du die Wohnung in keinem besseren Zustand als bei Mietbeginn zurückgeben.

Dummerweise dürfte sich das Amt dann aber für die Mittelverwendung interessieren und dich in Regreß nehmen, würde dein VM in dieser Angelegenheit dort vorsprechen.

G imager761


Das sollte als Nachweis ausreichen, dass Du diese Wohnung unrenoviert übernommen hast. Also mußt Du diese auch bei Auszug nicht renovieren.

Oder durftest Du einige Wochen kostenfrei wohnen gegen Übernahme der Renovierung?

wenn du in eine unrenovierte Wohnung einziehst, dann brauchst du sie bei auszug auch nicht renovieren. ja, der wisch beweist es