Wann gibt es einen Nachteilsausgleich bei Renteneintritt für Geschiedene?
Eine Altenpflegerin hat eine Berufsunfähigkeitsrente und wird demnächst 65, ich bin ihr Beistand und wir wollen prüfen, welche Möglichkeiten da auszuschöpfen sind.
Sie ist geschieden, hat zwei erwachsene Kinder und muß sich um ein Enkelkind kümmern.
Bei der Ehescheidung ist ein Versorgungsausgleich gemacht worden.
Darin wurde sie übervorteilt, weil der Ehemann seinen Vorteil sichern konnte und seinen schlechteren Verdienst, steuermäßig mit Steuerklasse 3 und 5 sicherstellte und zwar über die ganze Zeit der Ehe!
Das gemeinsame Reihenhaus haben sie nach der Scheidung wegen der Schulden fast verschenken müssen.
Der Ex-Ehemann ist schwer erkrankt und wird nur seinen Kindern was vererben.
Könnte die Ex-Ehefrau von den Beitragszeiten des Ex-Ehemanns profitieren. Sie hat nur eine geringere Rente.
3 Antworten

Der Versorgungsausgleich wird im Zuge der Ehescheidung durchgeführt.
Was verstehst du unter einem Nachteilsausgleich? Da gibt es später nichts mehr. Ist die Rente zu gering, bleibt ihr nur die Aufstockung durch Grundsicherung im Alter.
Die Steuerklassen haben mit dem Versorgungsausgleich gar nichts zu tun. Die Rentenbeiträge werden vom BRUTTOLOHN berechnet.

Nein. Dafür ist der Versorgungsausgleich gemacht worden, und dabei bleibt es.
Der Ex-Mann hat die Frau auch 100%-ig nicht in der behaupteten Weise übervorteilt. denn die Steuerklasse hat überhaupt keinen Einfluss auf die Rentenhöhe.

Mit der Scheidung und dem Versorgungsausgleich ist der Drops gelutscht. Hinterher gibts dann nichts mehr zusätzlich.