Wann fragt man nach Erstattung der Fahrtkosten?

3 Antworten

Da wirst du kein Glück bei den zufünftigen Arbeitgebern haben. Wenn die für jeden Bewerber die Kosten erstatten müssten, dann wären die bestimmt bald pleite.

Für deine Erstausbildung ist dein Vater zuständig und somit ist der Fall schon klar. Wenn du das selber nicht bezahlen kannst, und dein Vater genug verdient, dann muss er ran.

Ist aber auch echt blöd, wenn einem der eigene Vater so in den Rücken fällt. Der sollte sich eigentlich freuen, dass du dich so engagierst.

Ich habe halt kein Einkommen... und mein Vater muss halt auch die ganzen anderen Sachen bezahlen wie Fotos, Bewerbungsmappen usw. Da ist er dann sauer auf MICH, dass das so viel kostet... <_< Als ob ich was dafür kann...

Ich weiß auch gar nicht, wie viel Rente mein Vater bekommt, bin aber erstaunt, weil das Arbeitsamt mir eine Grenze genannt hatte und wir anscheinen drüber liegen...

Ihm wäre es halt lieber, ich würde irgendwo in die Nähe hin, dann muss er möglichst wenig bezahlen.

Gar nicht, mir wäre das sowas von peinlich. Ich zahle mir meine Anfahrten auch selbst, wenn du dich für Jobs so weit weg bewirbst musst du damit rechnen.

Hier in der Nähe gibt es halt nichts und ich will hier auch weg. Und 100km als "so weit weg" zu bezeichnen ist ja jetzt auch übertrieben...

finds nur unfair, dass mein vater dann auf mich sauer wird, als ob ich was dafür kann... und ich kann doch nicht hier sitzen und warten, bis was vom himmel fällt.

@monna381

Nein, aber es ist dein Job, also solltest du die Reisekosten selbst bezahlen. Wenn du nicht mal die zahlen kannst, wie willst du dann täglich pendeln oder dort wohnen?

Da hat der Arbeitgeber absolut nichts mit zu tun! Er zwingt dich ja nicht vorbei zu kommen! DU willst ja was von ihm und er soll dafür bezahlen? Sorry, ich würde dich auslachen und dir deine Unterlagen zurück geben mit der frage "aber das Porto soll ich nicht noch übernehmen?" Wenn überhaupt dann wende dich ans Amt ob es da eine Grenze gibt wo sie doch mitbezahlen!

Da hat der Arbeitgeber absolut nichts mit zu tun!

Das Gegenteil ist der Fall.
Fahrkosten sind grundsätzlich zumindest nach deutschen Recht Sachedes Arbeitgebers, wenn er zum Vorstellungsgespräch einlädt und die Übernahme nicht explizit ausschießt.