Wann findet Beerdigung/Trauerfeier nach Tod statt?

12 Antworten

Hallo, die sogenannte Bestattungsfrist its je nach Bestattungsgesetz (jedes Bundesland hat ein eigenes) unterschiedlich. Aus jedem der Gesetze ist ersichtlich, dass eine Bestattung (in diesem Zusammenhang: auch die Kremierung gilt als Bestattung, hier ist Einsetzen der Urne auf einem Friedhof o.ä. die Beisetzung) nicht vor 36 Stunden post mortem nicht durchgeführt werden darf. Die Bestattungsfrist ist nach den meisten Gesetzen etwa 7 bis 10 Tage nach Todeseintritt. Maßgebend hioerfür sind ALLE Wochentage. Im Regelfall findet eine Erdbestattung, je nach Wochentag des Todes, sowie der bebnötigten Organisationszeit innerhalbt von 3 bis 5 WERKtagen statt. Bei einer Feuerbestattung ist es je nach Krematorium unterschiedlich, in welcher zeit die Urne beigesetzt werden kann. Hauptgrund ist hier leider oft, ob das Krematorium unter privater oder öffentliches Trägerschaft steht. Bei Privaten geht es in der Regel schneller. Jeder Todesfall wird nach dem PStG (Personenstandsgesetz) beurkundet und somit bescheinigt. Diese kann aber nicht einfach als "Attest" verwendet werden. Schon aus datenschutzrechtlichen Gescihtspunkten nicht. außerdem sollte es eigentlich so sein, dass der Termin durch den Bestatter, unter Absprache mit den beteiligten Behörden, Verwaltungen und Personen, nach Wunsch der Angehörigen festgelegt wird.

Das kann man nicht so allgemein sagen. Manchmal ist noch eine Atopsie nötig, und da kann es dann länger dauern, bis der Tote zur Beerdigung gzw. Verbrennung frei gegeben wird. auch kommt es darauf an, in welcher Form der Tote beerdigt wird. Ob in einem normalen Grab oder nach einer Verbrennung. Da ist manchmal eine längere Wartezeit. Auch wird auf die Verwandten rücksicht genommen, damit alle an dem Begräbnis teilnehmen können. Und wenn ein Teil der Verwandten gerade auf Urlaub ist, dauert es auch länger. Sonst dauert es z. B. in wien 1-2 Wochen.

Das ist regional vollkommen unterschiedlich und kann dir hier nicht sicher beantwortet werden. Üblicherweise braucht die Schule dafür keine gesonderte Bescheinigung, sondern nur deine Info bzw. Entschuldigung oder die deiner Eltern.

Die Schule interessiert mich aber nicht.

@Sternenbande

Entschuldige, dass ich Schule statt Uni geschrieben habe. Der Sinn bleibt der gleiche.

@Sternenbande

Ich arbeite an einer hessischen Uni. Dort ist die von mir beschriebene Vorgehensweise Praxis. Wir vertrauen unseren Studentinnen und Studenten. Und mein Beileid übrigens.

laut §15 des deutschen Bestattergesetzes darf ein Verstorbener frühestens 48 nach Eintritt des Todes bestattet werden. Die Erdbestattung oder Einäscherung muß innerhalb von sieben Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Soweit das Gesetz. Allgemein gilt: fdühestens nach 48 Stunden, spätestens nach 96 Stunden, wobei Wochenende oder Feiertage nicht mitgezählt werden müssen. Bei einer Kremierung ist die Frist bis zur Beisetzung der Urne wesentlich länger. Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben.

Die Familien wird den Zeitpunkt der Beerdigung / Trauerfeier im Familien- und Bekanntenkreis bekannt geben. Manche machen das auch mit einer Annonce in der Zeitung. Wann das sein kommt darauf an, ob es eine Erd- oder Feuerbestattung ist (letztere kann auch erst in ein paar Wochen sein). Einen Nachweis von der Familie wirst du nicht bekommen.