Wann erbe ich den Pflichtteil, wenn mein Erzeuger stirbt?
Hallo, mein Vater (ich habe kaum Kontakt zu ihm) hat einen Hirntumor und hat mir gestern eröffnet, dass wenn er stirbt, er seiner Frau alles vermacht (das ist nicht meine Mutter). Er meinte wir (meine Schwester und ich) würden alles bekommen, wenn seine Frau stirbt (sie ist aber noch ziemlich jung, also vllt in 20-30Jahren). Nun meine Frage, der Pflichtteil heißt ja Pflichtteil weil wir den als Kinder auf jeden Fall bekommen nach dem Tod? Gibt es eine Klausel die besagt, dass er das so festlegen kann, dass wir das erst nach dem Tod seiner Frau bekommen? Oder ist es richtig, dass wenn wir den Pflichtteil einklagen, dass es dann weniger ist, wenn die Frau stirbt? LG und danke schonmal, Julia
8 Antworten
Tatsächlich darf er seine Frau als Alleinerbin einsetzen und euch auf euren zum Erbateil hälftigen Pflichtteil in Geld beschränken.
Pflichtteil weil wir den als Kinder auf jeden Fall bekommen nach dem Tod?
Nein: Dieser Anspruch besteht nur, wenn jeder von euch den ausdrücklich innerhalb von drei Jahren nach seinem Tod von der Erbin fordert.
Oder ist es richtig, dass wenn wir den Pflichtteil einklagen, dass es dann weniger ist, wenn die Frau stirbt?
Ja, sogar deutlich weniger: Hat er euch als Nacherben beim Tod seiner Frau bestimmt, verliert ihr genau die Hälfte eures Erbanspruchs sowie Miteigentumsanteil an seiner Immobilie, wenn ihr euren Pflichtteil fordert.
Haben die beiden sogar ein wechselseitiges Testament erstellt, zusätzlich ihr erebtes und eigenes Vermögen an ihrem Nachlass.
Da macht es Sinn, sich das Testament erst einmal genauer anzusehen :-)
G imager761
Man vererbt tatsächlich nur demjenigen, dem man das zukommen lassen will und das, was übrigbleibt.
Wenn du den Pflichtteil verlangst aus dem Erbe deines Vaters, dann bist du damit abgefunden. Wenn später die Frau stirbt, kann sie als Erbe bestimmen, wen immer sie will, du bist draußen, da du ja schon abgefunden bist. Es geht also nicht, dass du jetzt den Pflichtteil verlangst und später nochmals kassieren willst.
Sie bekommt von der Frau sowieso nichts, denn sie ist bei der Frau nicht erbberechtigt! Es ist eine völlig fremde Frau für sie!
Deshalb ist es vielleicht sinnvoller den Erbteil einzuklagen, damit überhaupt was geerbt werden kann....ist allerdings davon abhängig, um wie viel es geht....wenn die anwalts- und Gerichtskosten das ganze auffressen...
Das kann man ja rausbekommen, was das wäre. Danke für die Antworten!
Es kann sein, dass die neue Ehefrau nur als Vorerbin, die Töchter aber als Schlusserben eingesetzt wurden, wobei eine andere Regelung für den Fall getroffen ist, dass beim Tod des Vaters der Pflichtteil geltend gemacht wird.
@XXungerechtXX: Da hast du völlig Recht! Habe das auf Grund des folgenden Satzes geschrieben:
Er meinte wir (meine Schwester und ich) würden alles bekommen, wenn seine Frau stirbt
Ich weiß ja nicht, was da vereinbart wurde.
Deshalb ist es vielleicht sinnvoller den Erbteil einzuklagen
Na das dürfte wohl nach hinten losgehen.
Gut möglich....wenn die Ehefrau als Vorerbin eingesetzt ist, hat sie volle Verfügungsgewalt und kann das Vermögen (Sach- und Geldwert) ausgeben. Wenn sie dann mittellos verstirbt, ist alles weg und die Schlußerben gehen leer aus! Dann ist auch kein Pflichtteil mehr da...
Nein, denn so ist evtl. noch etwas zu retten. Wenn die Ehefrau darauf hinarbeitet, dass die leiblichen Kinder nichts mehr bekommen sollen, wird sie wissen wie es geht....es gibtr eine Menge kleine schmutzige Tricks, die man anwenden kann....um die Erben ums Erbe zu bringen...
Wenn er ein Testament gemacht hat und es darin so verfügt hat, dann könnt ihr den Pflichtteil (das halbe gesetzliche Erbe) einklagen. Er wird euch dann in Gekdwert ausgezahlt.
So eine Klage kostet aber Geld...Anwaltskosten, Gerichtskosten....man sollte sich überlegen, ob es das Wert ist. Du hattest bisher nichts vom ihm, dann ist es ja auch nicht so schlimm, wenn du noch weiter nichts hast.... Ich finde es sehr traurig, dass ihr so ein Verhältnis habt.
Sollte dann dein Vater irgend wann versterben, solltest du auf jeden Fall ein Erbschaftsverzeichnis beantragen und einen Erbschein, damit du schriftlich hast, was dir zusteht.
Danke!
Hallo,das Testament,das Dein Vater gemacht hat ,ist das sogenannte "Berliner Testament",danach erbt der Längstlebende Ehepartner alles und nach dessen Tod dann erst die Abkömmlinge. In der Regel kann der Längstlebende aber auch dann noch anders testieren/ entscheiden. Den Pflichteil müßtet Ihr in dem Falle einklagen! "Automatisch" erbt Ihr erst mal nichts!
In der Regel kann der Längstlebende aber auch dann noch anders testieren/ entscheiden
Aber nur, wenn es kein gemeinschaftliches Testament ist. DAS kann nach dem ersten Erbfall nicht mehr geändert werden.
Wenn es im Testament steht,schon!
Dann macht man aber in der Regel kein gemeinschaftliches Testament.
Warum denn nicht? Wenn manzB will,daß die Kinder sich korrekt zur frau verhalten..
Und wenn die Frau sich nicht korrekt zu den Kindern verhält.....bekommen DIE keinen Cent!
Doch, befreite Vorerbschaft ist die Regel, die dem Längstlebenden gestattet, bei grobem Undank, Betreuungsandordnung, Heimabschiebung, Mobbing eines neuen Lebenspartners u . v. m. von der seinerzeit getroffenen Verfügung abweichen zu dürfen.
Das ist der Regelfall, denn niemand vermag Jahrzehnte vorausschauend zu erkennen, ob sich die demnach begünstigten (Stief-)Kinder, insbesondere aber deren Lebenspartner einmal als so würdig erweisen, wie man das seinerzeit einmal unterstellte oder gar leichtfertig hinzunehmen, als Längstlebender damit seine nachgeborenen Kinder faktisch zu enterben :-)
G imager761
So ist es!
Warum sollten Stiefkinder die 2.Frau des Vaters hofieren, damit sie irgendwann einnmal erben dürfen....es ist das Erbe ihres Vaters.
Wenn die Stiefmutter das Vermögen des Mannes ausgibt und nichts mehr da ist, dann kann auch kein Pflichtteil (geschweige denn das gesetzliche Erbe) ausgezahlt werden.
Anders ist es bei leiblichen Eltern....aber DAS ist hier nicht der Fall.
ich weiß jetzt leider nicht genau, wieviel euch zusteht, aber wenn euch ein Pflichtanteil zusteht, dann bei seinem Tod. Alles, was seine Frau erbt, bekommt ihr nicht mehr, außer es wäre testamentarisch so geregelt. Aber ihr seid nicht aufgrund der Erbfolge die Erben einer Frau, mit der ihr nicht verwandt seid.
Er meinte, es ist im Erbe festgelegt, dass wir erben, wenn die Frau stirbt. Aber der Pflichtteil steht uns ja trotzdem nach dem Tod von ihm zu. Oder?
Wenn ein klassisches Berliner Testament besteht, wird die Erbeinsetzung nach dem Tode der Ehefrau hinfällig, solltet ihr den Pflichtteil fordern.
NEIN,siehe meine Antwort unten
also soweit ich mich auf die Schnelle belesen habe, beträgt der Pflichtanteil 50% die zu gleichen Anteilen auf den Ehepartner und die Kinder (und falls nicht vorhanden, die Eltern) ausgezahlt werden müssen. Also wenn ihr die einzigen beiden Kinder seid, sollte je 1/3 von der Hälfte seines Erbes als Pflichtanteil zustehen. Den ihr dann aber auch nach seinem Tod direkt einfordern müßt. Wenn ihr auf das Erbe verzichtet, erbt seine Frau alles. Und damit ist es ihr Besitz. Und wenn sie irgendwann verstirbt, erben das ihre Angehörigen und nicht ihr!
und zu hoffen, dass die Gute sich schön dran hält und das Erbe nicht einfach auf den Kopfhaut (und auf alles pfeift...wer gestorben ist, kann nicht verklagt werden)...oder Pflegebedürftig wird und das Vermögen so verschwindet....
Schöne Therorie....sieht manchmal im Leben anders aus.