Wann endet meine Probezeit? (BF17)
Hallo, hab letzten Donnerstag meine Praktische Prüfung bestanden, jetzt frag ich mich wann meine Probezeit endet. Bin jetzt 17 (im dez. 18). Klar wenn ich 21 bin aber wann genau? Endet die dann an meinem 21. Geburtstag, oder erst nach 3 jahren und ein paar monaten also am tag an dem ich prüfung hatte?
5 Antworten
Wenn du deine Fahrerlaubnis (FE) der Klasse B (ja auch BF17) am 25.04.2013 erhalten hast, dann endet deine Probezeit exakt am 25.04.2015 um 24 Uhr oder eben am 26.04.2015 um 0 Uhr - je nachdem wie man es sehen will. ;)
Also nicht unbedingt der Tag der Prüfung entscheidet, sondern der Tag, an dem du deine FE erhalten hast, sprich auch fahren durftest.
Es sind übrigens 2 Jahre Regel-Probezeit, welche sich nach einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen einmalig um 2 Jahre erhöht. D. h. die maximale Probezeit kann 4 Jahre betragen.
Das bis 21 Jahre bezieht sich nur auf die 0,0 ‰-Grenze. ;) Und natürlich immer nur 0,0 ‰ in der Probezeit, egal wie alt.
Vielen Dank für den Stern. ;)
Hallo,
die Probezeit endet exakt 2 Jahre nach dem Erhalt deines Führerscheins bzw der Karte für den Führerschein mit 17.
Die 0,0 Promillegrenze wird aber IMMER erst mit 21 aufgehoben.
MfG
Die Probezeit läuft 2 Jahre nach bestandener Prüfung ab. ABER bis 21 gilt immer noch 0,0 Promille. Ansonsten greift §24c StVG
Ja, stimmt. Aber eigentlich hat ja der Prüfer den Führerschein mit dabei und händigt ihn dir nach bestandener Prüfung aus. Von daher ist das Prüfungsdatum auch FE Erteilungsdatum. War zumindestens bei mir 3 mal so. Natürlich nur, wenn du das Mindestalter dafür schon hast. Da aber heutzutage ja alle so ungeduldig sind trifft dies in der Tat nicht so oft zu.
Probezeit dauert 2 Jahre oder bis 21. D.h. punkt an deinem 21. Geburtstag.
Und was ist, wenn jemand erst mit 30 den Führerschein macht? Die Probezeit geht immer 2 Jahre. Das mit 21 betrifft die Alkoholregelung
in deinem vertrag steht wann die Probezeit endet,in der Regel 6 Monate ab Vertragsbeginn
was für einen vertrag schließt man ab , wenn man seinen führerschein bekommt ?
solltest vllt mal text lesen bevor du hier was schreibst
Guten Morgen @Shelly^^ es geht hier um die Probezeit bei einer Fahrerlaubnis und nicht um Arbeitsverhältnisse. ;)
Man kann auch mit seinem Auto ein (Arbeits-)Verhältnis haben... :)))
Das Datum der Erteilung der FE ist entscheidend, nicht das der Prüfung. :)