Wann endet Kindergeldzahlung?

5 Antworten

Für Juli steht dir für ihn noch Kindergeld zu, weil er die Voraussetzungen an min.1 Tag im Monat erfüllt hat, also erst nach dem 01.07.2020 das 18 Lebensjahr vollendet.

Die Kindergeldkasse wird dich in den nächsten Wochen anschreiben, wie es mit dem Kind weitergeht. Schulbescheinigung mitschicken. Du gibst dann an, das er ausbildungssuchend bei der AA gemeldet ist. Bescheinigung von der AA nachreichen. Dann gibt es auch weiterhin Kindergeld.

Dann gibt es auch weiterhin Kindergeld...

...und bis Ende Juli besteht auch noch ohne Schulbescheinigung und ohne "Ausbildungssuchend gemeldet" für den ganzen Monat Juli Kindergeldanspruch!

(Lieber Laberlutz - so die Frage vom Fragesteller!)

Laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 27 hast du einen Tag im Monat Juli noch die Voraussetzungen erfüllt für einen Kindergeldanspruch:

Bild zum Beitrag

https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Schule, Recht, Ausbildung und Studium)

Die Kindergeldkasse zahlt maximal bis zum 25 Lebensjahr. Es sei denn er beendet die Ausbildung vorher schon.

Ihr werdet bald angeschrieben u dann holst eine Schulbescheinigung

Wieso ist er denn nicht längst Ausbildungssuchend gemeldet?!

Das müsst ihr schleunigst tun u auch enstprechenden Nachweis beifügen.

Weiß ja nicht, wie es bei euch ist,,aber bei uns müssen die Kids in ein BFZ, die Arbeitslosenklasse...

Ist ja schon ausbildungssuchend gemeldet. Darum ging es auch nicht. Mir war die Frage nach der Schulbescheinigung wichtig. Und wenn ich im Web richtig gelesen habe, steht im für den vollen Monat Juli Kindergeld zu, da er erst am 2. Geburtstag hat. Somit ist die Schulbescheinigung wohl überflüssig, weil die ja auch im Juli endet, oder nicht?!

@claudiask

Nein ab dem 18.geburstag ist Schluss mit Kigeld...

Du musst die Bescheinigung vorlegen u auch den Nachweis des Arbeitsamtes, dass er sucht und zwar auch aktiv sucht! Um weiterhin KiGdeld zu erhalten

@Maleficent666

Blödsinn !

Antworte doch einfach nicht, wenn du keine Ahnung mit den Regelungen hast.

@Maleficent666

Irrtum - Geb.tag ist doch erst am 2. Juli, also 1 Tag ist doch noch erfüllt ohne volljährig zu sein - ergo Kindergeldanspruch besteht für den ganzen Monat Juli ohne die Schulbescheinigung!