Wann MUSS ein Azubi selbst die Steuererklärung machen?
Hallo, mein Sohn ist im Januar 2018 nun 19 Jahre alt geworden und wohnt noch Zuhause. Bis zum 31.8.2018 ist er noch Azubi. Jetzt hat das Finanzamt ihn aufgefordert eine Steuererklärung zu machen. Ich habe ihn aber wie letztes Jahr auch in unserer Steuererklärung mit drin, die ich am 11.3. abgegeben habe.
Das ist die eigentliche Frage: War es ok ihn in unserer Steuererklärung zu haben solange er Azubi ist, bei uns wohnt und ich Kindergeld beziehe?! Oder hätte er zwingend alleine eine machen MÜSSEN?
Meines Wissens nach kann ich das solange so machen wie ich Kindergeld für ihn beziehe - ist das falsch?
Wenn er fertig mit der Ausbildung ist und Lohn bekommt, muss er das selber machen, also ab September 2018.
3 Antworten
Das eine hat mit dem anderen doch gar nichts zu tun. So lange dir Kindergeld zusteht, musst du dein Kind in deiner Steuererklärung auch angeben. Das hat aber nichts mit der eigenen Steuererklärung deines Kindes zu tun. Wenn das Kind eigenes Einkommen hat, kann/muss es auch eine eigene Steuererklärung abgeben, unabhängig vom Alter. Du gibst das Kind an, weil dir wegen des Kindes ein Steuerfreibetrag zusteht. Und beim Kind geht es um das Einkommen des Kindes, was du ja in deiner Steuererklärung nicht angibst. Also 2 paar Stiefel, die parallel laufen (können).
Normalerweise macht eine Steuererklärung aber erst Sinn im Jahr des Ausbildungsendes, also für 2018, weil man vorher meist keine Steuern zahlt. Dass das Finanzamt ihn auffordert, wundert mich. Gibt es einen Grund, warum er dazu verpflichtet wäre, eine zu machen? Einkünfte aus einem Nebenverdienst oder eine Halbwaisenrente oder Mieteinnamen oder höhere Zinseinahmen. In diesen Fällen muss er dann eine Erklärung abgeben.
Nein er hat nur seinen Azubilohn. Werde am Montag da anrufen, ist die Dame die auch UNSERE Steuer bearbeitet. Vielleicht braucht sie einen Nachweis, dass er Azubi ist aber dann hätte sie dass ja schreiben können. Mit Steuerklasse 1 muss man doch eh keine SE machen. In unserer Steuererklärung habe ich die Renten- und Krankenversicherung meines Sohnes mit abgesetzt, so wie auch im letzten Jahr.
Deine Steuern (kinder- Freibetrag, Freibetrag für Alleinerziehende usw.) ist Deine Sache und hat nichts mit der Steuer deines Sohnes zu tun. Er sollte eine Steuererklärung einreichen wenn er im Vorjahr Ekst. bezahlt hat und sich befreien lassen falls er keine EkSt und auch sonst keine Steuern aus anderen Einkünften gezahlt oder zu zahlen hat.
Er kann als Azubi natürlich eine Steuererklärung machen. Einkommensteuererklärung und die ganzen Kosten für die Ausbildung als Werbungskosten absetzen. Lohnt sich sicher für ihn.